Stiftung gründenin Dubai und den VAE.

Wir begleiten Sie bei der Errichtung, der Kontoeröffnung und der laufenden Verwaltung Ihrer DIFC, ADGM oder RAK ICC Foundation.

Diskret. Unbürokratisch. Experten vor Ort.
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Steuerliche Behandlung in den VAE.

Stiftungen im DIFC, im ADGM und bei RAK ICC profitieren vom steuerlichen Rahmen der Vereinigten Arabischen Emirate. Keine persönliche Einkommensteuer, keine Kapitalgewinnsteuer und keine Quellensteuer auf Ausschüttungen.

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Einkommensteuer

Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Ausschüttungen der Stiftung an Begünstigte bleiben unabhängig von der Höhe unangetastet.

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Kapitalgewinnsteuer

Wertsteigerungen des Stiftungsvermögens, etwa bei Beteiligungen, Immobilien oder Wertpapieren, werden nicht besteuert.

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Quellensteuer

Ausschüttungen an Begünstigte verlassen die Stiftung ohne Abzug einer Quellensteuer, sowohl innerhalb der VAE als auch ins Ausland.

9%

Körperschaftsteuer

Seit 2023 erheben die VAE eine Körperschaftsteuer von 9% auf Unternehmensgewinne oberhalb von AED 375.000. Eine Stiftung, die ausschließlich Privatvermögen hält und verwaltet, ist davon in aller Regel nicht betroffen.

Die Besteuerung hängt von der Tätigkeit und Ihrem Wohnsitz ab Eine Stiftung, die ausschließlich Vermögen hält, unterliegt in aller Regel nicht der Körperschaftsteuer der VAE. Ob und wie Ihre Stiftung im Ausland besteuert wird, hängt von der Tätigkeit und von Ihrem eigenen steuerlichen Wohnsitz ab. Das klären wir mit Ihnen vor der Errichtung.

Dubai als Vermögensstandort.

Common-Law-Stiftungsrecht

DIFC und ADGM Foundations unterliegen englischem Common Law, angewendet durch unabhängige Gerichte. Das gibt Ihnen einen Rechtsrahmen, den internationale Banken und Berater kennen und dem sie vertrauen.

Keine Einkommen- oder Erbschaftsteuer

Die VAE erheben weder Einkommen- noch Kapitalgewinn- oder Erbschaftsteuer. Vermögen, das in der Stiftung liegt, wächst und geht ohne diese Belastungen über.

Nachfolge ohne Erbstreit

Sie legen in Satzung und Beistatut fest, wer wann was erhält. Das Vermögen bleibt zusammen, statt unter Erben aufgeteilt oder Pflichtteilsregeln unterworfen zu werden.

Diskretion und Vermögensschutz

Satzung und Begünstigte sind nicht öffentlich einsehbar. Vermögen, das in die Stiftung übertragen wird, ist rechtlich vom Privatvermögen getrennt und vor Haftungsansprüchen geschützt.

Strategischer Standort ohne Residenzpflicht

Gründer, Council-Mitglieder und Begünstigte müssen nicht in den VAE ansässig sein. Dubai und Abu Dhabi verbinden diese Flexibilität mit politischer Stabilität und erstklassiger Bankinfrastruktur.

Prüfung Ihrer Vermögensstruktur.

Wir sehen uns Ihr Vermögen, Ihre familiäre Situation und Ihre Ziele an und sagen Ihnen offen, ob eine DIFC, ADGM oder RAK ICC Foundation die richtige Antwort ist.

Gespräch vereinbaren

Ablauf der Stiftungsgründung.

Die Errichtung einer Stiftung im DIFC, im ADGM oder bei RAK ICC dauert in der Regel zwei bis vier Wochen.

0130-60 Minuten

Beratungsgespräch

Wir analysieren Ihre Situation und klären, welches Register, DIFC, ADGM oder RAK ICC, zu Ihrem Vermögen und zu Ihren Zielen passt.

021-2 Tage

Strukturierung

Wir entwickeln das Konzept Ihrer Stiftung mit Zweck, Satzung, Beistatut und den Regelungen für die Begünstigten.

032-3 Tage

Dokumentenerstellung

Wir erstellen sämtliche Dokumente, stimmen sie mit Ihnen ab und erläutern jede Regelung, bevor Sie unterschreiben.

045-10 Tage

Errichtung der Stiftung

Die Einreichung beim DIFC Registrar of Companies, bei der ADGM Registration Authority oder bei RAK ICC erfolgt. Ab diesem Moment besteht Ihre Stiftung rechtlich.

055-10 Tage

Kontoeröffnung

Wir eröffnen das Konto Ihrer Stiftung bei einer Bank in den VAE und begleiten das Onboarding bis zur Freischaltung.

06Nach Bedarf

Vermögensübertragung

Wir unterstützen bei der Übertragung von Barvermögen, Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien in die Stiftung und richten die laufende Verwaltung ein.

Kosten einer Stiftungsgründung in Dubai.

Was eine Stiftung kostet, hängt von der Ausgestaltung ab: vom gewählten Register (DIFC, ADGM oder RAK ICC), vom eingebrachten Vermögen, von der Zahl der Begünstigten, von der Komplexität des Beistatuts und vom Umfang der laufenden Verwaltung. In der Praxis liegt der Rahmen für die Errichtung meist zwischen 15.000 und 35.000 Euro, dazu kommt die jährliche Verwaltung. Im Beratungsgespräch rechnen wir Ihren Fall konkret durch.

VIPPremiumBasic
Alle Register- und Behördengebühren inkludiert
Prüfung und Reservierung des Stiftungsnamens
Erstellung der Stiftungssatzung
Erstellung des Beistatuts
Sitz im DIFC, ADGM oder bei RAK ICC
Einreichung beim Register
Schriftverkehr mit Register und Behörden
Begünstigtenregelung über mehrere Generationen
Unterstützung bei der Kontoeröffnung
Laufende Verwaltung im ersten Jahr
Begleitung der Vermögensübertragung
Abstimmung mit Ihrem Steuerberater im Heimatland
Beglaubigte Dokumente inklusive Apostille

Wir beziffern Ihr Setup konkret.

Sagen Sie uns, welches Vermögen Sie einbringen möchten und wer begünstigt sein soll. Sie erhalten einen klaren Gesamtpreis für Ihren Fall.

Beratungsgespräch vereinbaren

Banking in den VAE.

Eine DIFC oder ADGM Foundation ist für Banken in Dubai und Abu Dhabi eine anerkannte Struktur, was das Onboarding gegenüber Offshore-Strukturen spürbar erleichtert.

Wir bereiten Ihre Unterlagen vor, stellen die Struktur bei der Bank vor und begleiten jeden Schritt bis zum freigeschalteten Konto. Multi-Currency-Konten und Depots für Wertpapiere sind ebenfalls möglich.

Stiftungskonto Wertpapierdepot
4-8 Wochen
Banking

Kontoeröffnung inklusive.

Wir begleiten die gesamte Kontoeröffnung bei etablierten Banken in Dubai und Abu Dhabi, von der ersten Anfrage bis zur Freischaltung.

  • Etablierte Banken in Dubai und Abu Dhabi
  • Konten in AED, EUR und USD
  • Depots für Wertpapiere
  • Persönlicher Ansprechpartner bei der Bank
Sauber vorbereitet. Schneller freigegeben.

Häufig gestellte Fragen.

Die wichtigsten Fragen zur Stiftungsgründung in Dubai und den VAE auf einen Blick.

Was ist eine DIFC, ADGM oder RAK ICC Foundation?

Eine Stiftung im DIFC, im ADGM oder bei RAK ICC ist ein rechtlich selbständiges Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat weder Gesellschafter noch Mitglieder. Das Vermögen gehört der Stiftung selbst und dient dem Zweck, den Sie festlegen.

Welches Register passt: DIFC, ADGM oder RAK ICC?

DIFC und ADGM Foundations sind etablierte Strukturen mit hohem Ansehen bei internationalen Banken, geeignet für größere und komplexere Vermögen. RAK ICC ist kostengünstiger und pragmatischer für kleinere und einfachere Strukturen. Wir besprechen mit Ihnen, welches Register zu Ihrer Situation passt.

Wie viel Kapital ist erforderlich?

Weder DIFC noch ADGM noch RAK ICC schreiben ein fixes Mindeststiftungskapital vor. In der Praxis genügt ein symbolischer Betrag, das eigentliche Vermögen wird der Stiftung im Anschluss zugeführt.

Wie lange dauert die Errichtung?

Vom ersten Beratungsgespräch bis zur vollständig errichteten Stiftung vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Kontoeröffnung kann noch einige Wochen hinzufügen.

Muss ich nach Dubai reisen?

Nein. Die Errichtung lässt sich vollständig per Vollmacht abwickeln. Für das Bankkonto genügt in der Regel ein Videocall oder, je nach Bank, ein einmaliger Besuch vor Ort.

Welche Steuern fallen an?

Die VAE erheben weder Einkommen- noch Kapitalgewinn- oder Quellensteuer. Eine Stiftung, die ausschließlich Privatvermögen hält und verwaltet, unterliegt in aller Regel auch nicht der Körperschaftsteuer von 9%.

Wer erfährt von der Stiftung?

Die Stiftung selbst wird im jeweiligen Register eingetragen. Satzung, Beistatut und die Begünstigten bleiben vertraulich und sind nicht öffentlich einsehbar.

Kann ich weiterhin Einfluss auf das Vermögen nehmen?

Sie legen die Regeln zu Beginn fest und können sich je nach Ausgestaltung Rechte vorbehalten, etwa als Gründungsmitglied des Councils oder über einen Guardian. Wie weit dieser Einfluss reichen darf, hängt von Ihrem eigenen steuerlichen Wohnsitz ab, deshalb klären wir diesen Punkt vor der Errichtung.

Was passiert nach meinem Tod?

Die Stiftung besteht unverändert fort. Die Begünstigten erhalten das, was Sie im Beistatut festgelegt haben, ohne Erbverfahren und ohne Anwendung von Pflichtteilsregeln nach Scharia-Recht.

Lassen Sie uns sprechen.

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