Steuern & Compliancefür VAE-Gesellschaften.

Steuerberatung, Registrierung, laufende Buchführung, Steuererklärungen und auditierte Jahresabschlüsse. Vollständig betreut, fristsicher eingereicht.

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Steuern in Dubai & den VAE.

Dubai bietet eines der attraktivsten Steuersysteme weltweit. Keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und minimale Körperschaftsteuer.

0%

Einkommensteuer

Einkommen aus unselbständiger Arbeit wird in den VAE nicht besteuert.

0%

Kapitalertragsteuer

Auf Kapitalerträge und Dividenden werden keine Steuern erhoben.

0%

Schenkungssteuer

Die VAE erheben keine Schenkungssteuer auf die Übertragung von Vermögen.

0%

Erbschaftssteuer

In den VAE gibt es keine Erbschaftssteuer. Die Nachfolge lässt sich testamentarisch, über ein DIFC-Testament oder über den Abu Dhabi Court regeln.

9%

Körperschaftsteuer

Bis zu einem Jahresumsatz von AED 3 Mio. bleiben Unternehmen bis zum 31.12.2029 faktisch steuerfrei. Oberhalb dieser Grenze gilt ein jährlicher Freibetrag von AED 375.000 (rund 94.000 EUR); erst der darüber liegende Gewinn wird mit 9% besteuert. Ausbezahlte Gehälter mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

5%

Mehrwertsteuer

Ausschließlich für Waren und Leistungen innerhalb der VAE.

AED 3 Mio. steuerfrei pro Jahr bis 31.12.2029 Im Rahmen des aktuellen Small Business Relief gelten Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu AED 3 Mio. als Unternehmen ohne steuerpflichtiges Einkommen. Die Regelung gilt für Geschäftsjahre, die bis zum 31.12.2029 enden.

Unsere Leistungen.

Steuerberatung

Unsere erfahrenen Steuerberater unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Steuerstrategie und der Anpassung an aktuelle Vorschriften, um Ihr Unternehmen nachhaltig zu stärken und Ihre Steuerlast zu minimieren.

Steuerliche Registrierung

Wir kümmern uns um die Registrierung Ihres Unternehmens bei den Finanzbehörden der VAE. Dazu gehört die Beantragung der Corporate Tax-Nummer sowie die Registrierung für Mehrwertsteuer (VAT) und Verbrauchssteuer (Excise Tax).

Beantragung von Steuerbefreiungen

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen für bestimmte Steuerbefreiungen infrage kommt, und kümmern uns um den kompletten Antragsprozess, damit Sie bestmöglich von den lokalen Steuervorteilen profitieren können.

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen die komplette Finanzbuchhaltung für Ihr Unternehmen. Von der laufenden Buchhaltung bis zur Erstellung von Monats- und Quartalsberichten stellen wir sicher, dass Ihre Finanzen stets im Überblick sind.

Umsatzsteuer

Wir bereiten Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht vor und übermitteln diese zuverlässig an die zuständigen Behörden. So bleiben Sie stets gesetzeskonform und sparen wertvolle Zeit.

Verbrauchssteuer

Falls Ihr Unternehmen Produkte anbietet, die der Verbrauchssteuer (Excise Tax) unterliegen, kümmern wir uns um die fristgerechte und korrekte Abgabe der Verbrauchssteuererklärung.

Steuererklärungen

Wir übernehmen die Erstellung und fristgerechte Einreichung Ihrer Unternehmenssteuererklärungen (Corporate Tax) in den VAE. Dabei stellen wir sicher, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

Auditierte Jahresabschlüsse

In den VAE können Behörden und das Finanzamt unter gewissen Umständen einen auditierten Jahresabschluss mit kurzer Frist anfordern. Wir stellen sicher, dass Ihre Jahresabschlüsse prüfungssicher und stets fristgerecht bereit sind.

Eine unabhängige Bestandsaufnahme.

Wir prüfen Ihre bestehenden Registrierungen und Meldungen und zeigen Ihnen offen auf, wo Handlungsbedarf besteht.

Prüfung anfragen

Häufig gestellte Fragen.

Alles, was Sie über Buchhaltung und Steuern in Dubai wissen müssen.

Welche Steuern müssen Unternehmen in Dubai zahlen?

Seit Juni 2023 gilt in den VAE eine Körperschaftsteuer von 9% auf Gewinne über 375.000 AED (ca. 94.000€). Unternehmen mit Umsätzen unter 3 Mio. AED können bis 31.12.2029 vom Small Business Relief profitieren und zahlen 0% Steuern. Zusätzlich kann je nach Geschäftstätigkeit Mehrwertsteuer (5%) oder Verbrauchssteuer anfallen.

Was ist der Small Business Relief?

Der Small Business Relief ist eine Steuererleichterung für kleine Unternehmen in den VAE. Unternehmen mit einem Umsatz unter 3 Millionen AED (ca. 750.000€) pro Jahr können bis maximal 31.12.2029 von einer vollständigen Befreiung von der Körperschaftsteuer profitieren.

Brauche ich eine Buchhaltung für mein Unternehmen in Dubai?

Ja, seit der Einführung der Körperschaftsteuer ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung für alle Unternehmen in den VAE Pflicht. Die Behörden können jederzeit Geschäftsunterlagen und Finanzberichte anfordern.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung nicht fristgerecht einreiche?

Verspätete Steuererklärungen können zu erheblichen Strafen führen. Die Federal Tax Authority (FTA) verhängt Bußgelder für verspätete Registrierungen, Erklärungen und Zahlungen. Eine rechtzeitige und korrekte Abwicklung ist daher essenziell.

Welche Unternehmen müssen sich für die Corporate Tax registrieren?

Grundsätzlich müssen sich alle in den VAE tätigen Unternehmen für die Corporate Tax registrieren, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig sind oder von Befreiungen profitieren. Die Registrierung erfolgt über die Federal Tax Authority.

Kann ich die Buchhaltung selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater?

Während einfache Buchhaltung theoretisch selbst geführt werden kann, empfehlen wir dringend professionelle Unterstützung. Die Steuergesetze in den VAE sind komplex und ändern sich regelmäßig. Fehler können zu hohen Strafen führen.

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