Steuerberatung, Registrierung, laufende Buchführung, Steuererklärungen und auditierte Jahresabschlüsse. Vollständig betreut, fristsicher eingereicht.
Dubai bietet eines der attraktivsten Steuersysteme weltweit. Keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und minimale Körperschaftsteuer.
Einkommen aus unselbständiger Arbeit wird in den VAE nicht besteuert.
Auf Kapitalerträge und Dividenden werden keine Steuern erhoben.
Die VAE erheben keine Schenkungssteuer auf die Übertragung von Vermögen.
In den VAE gibt es keine Erbschaftssteuer. Die Nachfolge lässt sich testamentarisch, über ein DIFC-Testament oder über den Abu Dhabi Court regeln.
Bis zu einem Jahresumsatz von AED 3 Mio. bleiben Unternehmen bis zum 31.12.2029 faktisch steuerfrei. Oberhalb dieser Grenze gilt ein jährlicher Freibetrag von AED 375.000 (rund 94.000 EUR); erst der darüber liegende Gewinn wird mit 9% besteuert. Ausbezahlte Gehälter mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
Ausschließlich für Waren und Leistungen innerhalb der VAE.
Wir prüfen Ihre bestehenden Registrierungen und Meldungen und zeigen Ihnen offen auf, wo Handlungsbedarf besteht.
Alles, was Sie über Buchhaltung und Steuern in Dubai wissen müssen.
Seit Juni 2023 gilt in den VAE eine Körperschaftsteuer von 9% auf Gewinne über 375.000 AED (ca. 94.000€). Unternehmen mit Umsätzen unter 3 Mio. AED können bis 31.12.2029 vom Small Business Relief profitieren und zahlen 0% Steuern. Zusätzlich kann je nach Geschäftstätigkeit Mehrwertsteuer (5%) oder Verbrauchssteuer anfallen.
Der Small Business Relief ist eine Steuererleichterung für kleine Unternehmen in den VAE. Unternehmen mit einem Umsatz unter 3 Millionen AED (ca. 750.000€) pro Jahr können bis maximal 31.12.2029 von einer vollständigen Befreiung von der Körperschaftsteuer profitieren.
Ja, seit der Einführung der Körperschaftsteuer ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung für alle Unternehmen in den VAE Pflicht. Die Behörden können jederzeit Geschäftsunterlagen und Finanzberichte anfordern.
Verspätete Steuererklärungen können zu erheblichen Strafen führen. Die Federal Tax Authority (FTA) verhängt Bußgelder für verspätete Registrierungen, Erklärungen und Zahlungen. Eine rechtzeitige und korrekte Abwicklung ist daher essenziell.
Grundsätzlich müssen sich alle in den VAE tätigen Unternehmen für die Corporate Tax registrieren, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig sind oder von Befreiungen profitieren. Die Registrierung erfolgt über die Federal Tax Authority.
Während einfache Buchhaltung theoretisch selbst geführt werden kann, empfehlen wir dringend professionelle Unterstützung. Die Steuergesetze in den VAE sind komplex und ändern sich regelmäßig. Fehler können zu hohen Strafen führen.
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