Die US LLC im Steuercheck: Wann sie funktioniert und wann nicht.
„Gründen Sie eine US LLC und werden Sie steuerfrei.“ Diesen Satz haben Sie vermutlich schon oft gelesen. Die meisten, die mit dieser Idee zu uns kommen, haben entweder ein Steuerproblem, das sie noch nicht kennen, oder eine Struktur, die eine Prüfung durch das Finanzamt keine drei Minuten übersteht. Hier ist der ehrliche Blick.
Der wichtigste Satz dieses Beitrags steht gleich am Anfang: Wo eine US LLC besteuert wird, entscheidet sich nicht in den USA, sondern dort, wo Sie leben und arbeiten. Alles Weitere ist die Erklärung, warum das so ist, und was daraus für Deutschland, Österreich, Dubai und die typischen Auswandererziele folgt.
Was eine US LLC eigentlich ist.
Eine Limited Liability Company ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und auf den ersten Blick durchaus mit einer GmbH vergleichbar. Sie ist günstig zu gründen, sie schützt das Privatvermögen des Gesellschafters, und sie hat eine steuerliche Besonderheit, die den ganzen Hype überhaupt erst ausgelöst hat.
Eine LLC mit einem einzigen Gesellschafter wird in den USA steuerlich standardmäßig als sogenannte Disregarded Entity behandelt. Für die amerikanische Steuerbehörde IRS existiert die Gesellschaft steuerlich also gar nicht, und sämtliche Einkünfte werden unmittelbar dem Gesellschafter zugerechnet. Ist dieser Gesellschafter kein US-Steuerbürger, ist er nicht in den USA ansässig, unterhält er dort keine Betriebsstätte und betreibt er kein sogenanntes „US Trade or Business“, dann fällt auf diese Einkünfte in den USA tatsächlich keine Einkommensteuer an. Das ist korrekt und kein Mythos. Der Punkt, der dabei regelmäßig verschwiegen wird: Die USA besteuern dieses Einkommen nicht, weil es aus ihrer Sicht gar nicht das Einkommen der LLC ist, sondern das Einkommen des Gesellschafters. Steuerfrei bedeutet das nicht. Es bedeutet nur, dass der Gesellschafter besteuert wird, und zwar dort, wo er lebt.
Die US LLC ist kein Steuerschutzschild, sondern ein Durchleitungsrohr. Sie leitet das Einkommen und mit ihm die Steuerpflicht direkt zu Ihnen weiter, selbst wenn Sie keinen Euro ausschütten.
Im Fachjargon spricht man von einer Flow-Through Entity. Um herauszufinden, wo und wie viel Steuer auf die Einkünfte der LLC anfällt, müssen daher ganz andere Fragen gestellt werden: Wo sind Sie steuerlich ansässig, wo treffen Sie die wesentlichen Entscheidungen, wo sitzen Ihre Mitarbeiter, und wo erbringen Sie Ihre Leistungen tatsächlich?
Mythos 1: „Die LLC ist steuerfrei“.
Wenn Sie in Deutschland oder Österreich leben und eine US LLC gründen, passiert steuerlich Folgendes: Das Finanzamt sieht sich die LLC an und nimmt einen sogenannten Typenvergleich vor. Es fragt also, ob dieses Gebilde eher einer GmbH oder eher einer Personengesellschaft entspricht. Beide Ergebnisse sind für Sie unangenehm, wenn Sie die Gesellschaft nicht erklärt haben.
Fall eins: Die LLC gilt als Kapitalgesellschaft
Dann liegt der Ort der Geschäftsleitung dort, wo die tatsächlichen Entscheidungen getroffen werden. Sitzen Sie in München an Ihrem Laptop, arbeiten von dort und entscheiden im Namen der LLC, dann ist der Ort der Geschäftsleitung München. Damit ist die US LLC in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, was rund 30 Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bedeutet. Zusätzlich fällt Abgeltungsteuer an, sobald Sie sich das Geld in Ihre private Vermögenssphäre auszahlen.
Fall zwei: Die LLC gilt als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen
Dann haben Sie eine Betriebsstätte in Deutschland oder Österreich, nämlich Ihr Büro oder Ihr Homeoffice, und die Einkünfte laufen unmittelbar in Ihre persönliche Einkommensteuer. In Deutschland sind das bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, in Österreich bis zu 55 Prozent zuzüglich Sozialversicherungsabgaben.
Merken Sie sich deshalb: Eine US LLC, die von Deutschland oder Österreich aus geführt wird, ist keine steuerfreie Gesellschaft, sondern eine deutsche oder österreichische Gesellschaft, im ungünstigsten Fall ein Einzelunternehmen, mit amerikanischem Briefkopf.
Mythos 2: „Ich wohne in Dubai, also ist alles automatisch steuerfrei“.
Dieser Mythos wird auch von Personen verbreitet, die sich selbst als Experten bezeichnen. Die Ausgangslage: Sie sind ausgewandert, haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland oder Österreich, gründen eine US LLC und denken, keine Steuer in den USA, keine Steuer in der alten Heimat, also null. Genau an dieser Stelle hören die meisten auf zu denken, und genau hier beginnt das eigentliche Thema.
Die US LLC bleibt ein Durchleitungsrohr, und das Einkommen wird dort besteuert, wo der Gesellschafter lebt und wo die Gesellschaft geführt wird. Diese Regel verschwindet nicht, weil Sie Europa verlassen haben. Sie zieht mit Ihnen in jedes Land, in dem Sie sich niederlassen, und in nahezu jedem Land der Welt gilt dasselbe Prinzip: Eine Gesellschaft ist dort steuerpflichtig, wo sie tatsächlich geleitet wird.
Beispiel Dubai
Sie leben in Dubai, haben Ihr Visum und Ihre Emirates ID, verbringen 90 bis 180 Tage im Land und sind dadurch als natürliche Person in den Vereinigten Arabischen Emiraten steuerlich ansässig. Seit dem 1. Juni 2023 erheben die Emirate eine Körperschaftsteuer von neun Prozent, und diese gilt nicht nur für Gesellschaften, die in den Emiraten gegründet wurden, sondern ausdrücklich auch für ausländische Gesellschaften, die von den Emiraten aus geleitet und kontrolliert werden. Ihre US LLC, die Sie von Ihrem Schreibtisch in der Marina aus führen, ist nach emiratischem Steuerrecht daher eine Resident Person. Sie muss sich bei der Federal Tax Authority registrieren, jährlich eine Steuererklärung abgeben und zahlt neun Prozent auf den Gewinn, der 375.000 Dirham übersteigt. Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme, den Small Business Relief, im Grunde eine Kleinunternehmerregelung. Liegt der Umsatz unter drei Millionen Dirham pro Jahr, kann die Gesellschaft beantragen, so behandelt zu werden, als hätte sie kein steuerpflichtiges Einkommen. Diese Regelung wurde im Juli 2026 bis Ende 2029 verlängert. Sie gilt jedoch nicht automatisch, sie muss beantragt werden, und die Registrierung bei der FTA bleibt in jedem Fall Pflicht. Wer sie versäumt, zahlt 10.000 Dirham Strafe, bevor überhaupt über Steuern gesprochen wird. Dubai ist damit weiterhin einer der besten Standorte für eine LLC-Struktur, aber nicht, weil die LLC dort automatisch steuerfrei wäre, sondern weil das System klar ist, die Sätze niedrig sind und die Befreiung erreichbar ist, wenn man sie beantragt.
Beispiel Portugal, Spanien, Zypern
Viele wandern nicht nach Dubai aus, sondern nach Südeuropa, und dort ist die Situation deutlich unangenehmer. Wer in Portugal lebt und seine LLC von dort führt, hat eine Gesellschaft mit Ort der Geschäftsleitung in Portugal, und Portugal behandelt sie wie eine portugiesische Gesellschaft, mit Körperschaftsteuer, Buchhaltungspflicht und Erklärungspflicht. Die Sonderregelungen für Zuzügler betreffen Ihr persönliches Einkommen aus bestimmten Quellen, sie machen aus einer von Portugal aus geführten Gesellschaft aber keine steuerfreie Gesellschaft. In Spanien ist es dasselbe: Das Beckham-Law hilft beim Gehalt, nicht bei einer LLC, deren Entscheidungen Sie an einem spanischen Strand treffen. Zypern ist mit 15 Prozent Körperschaftsteuer günstiger als die meisten EU-Länder, doch auch dort gilt, dass eine von Zypern aus geleitete LLC in Zypern steuerpflichtig ist. Das Non-Dom-Programm betrifft Ihre Dividenden als Person, nicht die Besteuerung der Gesellschaft.
Beispiel Thailand, Bali, Südostasien
Thailand hat 2024 die Regeln für Auslandseinkommen verschärft. Wer dort steuerlich ansässig ist, also mehr als 180 Tage im Jahr im Land verbringt, und Einkommen aus dem Ausland nach Thailand bringt, versteuert es dort. Wer seine LLC von Thailand aus führt, begründet dort eine Betriebsstätte und macht die LLC in Thailand steuerpflichtig. Dass das thailändische Finanzamt das heute noch selten prüft, ist keine Rechtslage, sondern Glück, und Glück ist keine Struktur. In Indonesien, Vietnam und Malaysia gilt dasselbe Prinzip. Die Frage ist nie, ob die Regel existiert, sondern nur, wie konsequent sie durchgesetzt wird, und diese Konsequenz nimmt jedes Jahr zu, weil die Länder über den automatischen Informationsaustausch sehen, wer wo Konten und Gesellschaften unterhält.
Beispiel Paraguay, Panama, Georgien: die Territorialsysteme
Länder wie Paraguay, Panama und in Teilen Georgien besteuern nur Einkommen, das im Land selbst erwirtschaftet wird. Für digitale Nomaden klingt das wie die Lösung. Das kann funktionieren, hat aber einen Haken, den fast jeder übersieht: Wenn Sie Ihre LLC von Paraguay aus führen und Ihre Kunden von dort betreuen, stellt sich die Frage, ob das Einkommen wirklich aus dem Ausland stammt oder durch Ihre Arbeit im Land erwirtschaftet wurde. Die Antwort hängt vom jeweiligen Land, von der Art Ihrer Tätigkeit und von der Dokumentation der Struktur ab. Wer diese Frage nicht vorab klärt, hat keine Territorialbesteuerung, sondern eine offene Frage, die ihm irgendwann jemand stellt.
Der Sonderfall: Der digitale Nomade ohne Wohnsitz
Drei Monate Bali, zwei Monate Lissabon, drei Monate Mexiko, ein Monat bei der Familie in Deutschland. Nirgendwo länger als 183 Tage, nirgendwo gemeldet, nirgendwo steuerpflichtig, und die LLC läuft. In der Theorie funktioniert das, in der Praxis scheitert es meistens an zwei Stellen. Erstens lassen Deutschland und Österreich Sie nur ungern los: Wer nirgendwo neu ansässig geworden ist, gilt in vielen Fällen als weiterhin dort ansässig, wo er zuletzt war. Geprüft wird dann nicht, ob Sie irgendwo 183 Tage verbracht haben, sondern ob Sie in der alten Heimat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt behalten haben, und der Monat bei der Familie mit eigenem Zimmer reicht dafür in vielen Fällen aus. Zweitens fragt jede Bank, jeder Zahlungsdienstleister und jeder Broker nach Wohnsitznachweis und steuerlicher Ansässigkeit. Wer diese Nachweise nicht liefern kann, bekommt kein Konto oder wird bei der nächsten Compliance- Prüfung gekündigt.
| Wohnsitzland | Wie die LLC behandelt wird | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|---|
| Deutschland | Typenvergleich: Kapitalgesellschaft mit Ort der Geschäftsleitung in Deutschland oder Betriebsstätte | Rund 30 % Körperschaftsteuer plus Abgeltungsteuer, oder bis zu 45 % Einkommensteuer plus Gewerbesteuer |
| Österreich | Derselbe Typenvergleich, dieselbe Logik | Bis zu 55 % Einkommensteuer plus Sozialversicherung; nicht erklärt bedeutet Finanzstrafverfahren |
| Vereinigte Arabische Emirate | Resident Person, wenn von Dubai aus geleitet | FTA-Registrierung, 9 % über 375.000 AED, Small Business Relief bis 3 Mio. AED auf Antrag |
| Portugal, Spanien, Zypern | Inländische Gesellschaft mit allen Pflichten | Körperschaftsteuer des jeweiligen Landes; Zuzüglerregime helfen nur beim persönlichen Einkommen |
| Thailand, Indonesien, Vietnam | Betriebsstätte am Ort der Leitung | Steuerpflicht besteht, Durchsetzung nimmt jedes Jahr zu |
| Paraguay, Panama, Georgien | Territorialsystem | Nur, wenn nachweisbar Auslandseinkommen vorliegt; hängt von Tätigkeit und Dokumentation ab |
Die US LLC ist also nirgendwo auf der Welt automatisch steuerfrei. Sie ist überall das, was das Land, in dem Sie sie führen, aus ihr macht. Der Unterschied zwischen den Ländern liegt nicht in der Frage, ob sie besteuern dürfen, sondern darin, wie hoch der Satz ist, welche Befreiungen es gibt und wie sauber sich das Ganze aufsetzen lässt. Wer das versteht, hat mit der LLC ein gutes Werkzeug. Wer dagegen glaubt, das Flugticket sei die Steuerplanung, hat ein Werkzeug, das ihn irgendwann einholt.
Drei Fallstricke, die kaum jemand erwähnt.
Fallstrick eins: Die Wegzugsteuer auf die LLC selbst
Viele gründen die LLC, während sie noch in Deutschland oder Österreich leben, und wandern erst später aus. Stuft das Finanzamt die LLC im Typenvergleich als Kapitalgesellschaft ein, halten Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, und diese fallen beim Wegzug unter die Wegzugsteuer. Eine LLC, die bis dahin gut gelaufen ist, wird beim Wegzug bewertet und fiktiv verkauft, und Sie zahlen Steuern auf ihren Wert, obwohl Sie sie behalten. Die Reihenfolge Gründung, Aufbau, Wegzug ist damit oft die teuerste von allen. Wie die Wegzugsteuer im Detail funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag Steuerpflichtig trotz Auswanderung.
Fallstrick zwei: Umsatzsteuer
Diesen Fehler machen tatsächlich die meisten Unternehmer mit Auslandsgesellschaften, ohne ihn zu bemerken. Auch die US LLC befreit Sie nicht von der europäischen Umsatzsteuer. Verkaufen Sie Dienstleistungen oder Produkte an Kunden in der EU, sind Sie dort unter Umständen umsatzsteuerpflichtig, und wer das ignoriert, baut eine Umsatzsteuerschuld auf, die mit jedem Monat wächst. Die Einzelheiten dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer für Berater, Dienstleister, Online-Händler und Coaches.
Fallstrick drei: Ihre Geschäftskunden in Deutschland und Österreich
Stellt Ihre US LLC Unternehmen in Deutschland oder Österreich Rechnungen, landen diese irgendwann in einer Betriebsprüfung. Dort stellt der Prüfer zwei Fragen: Wer steht hinter dieser Gesellschaft, und ist sie echt oder nur ein Briefkasten? Kann Ihr Kunde das nicht beantworten, streicht ihm das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug, und er zahlt Steuer auf Ihre Rechnung, als hätte er sie nie erhalten. Weil Prüfer Kontrollmitteilungen schreiben, landet Ihre LLC danach häufig auch auf dem Tisch Ihres eigenen Finanzamts.
Wann die US LLC richtig ist.
Nach alldem fragen Sie sich vielleicht, ob die US LLC überhaupt jemals Sinn ergibt. Ja, aber nur in klar definierten Fällen, und zwar dann, wenn drei Dinge zusammenkommen.
- Sie sind tatsächlich und nachweisbar aus Deutschland oder Österreich ausgewandert, also ohne Wohnsitz, ohne gewöhnlichen Aufenthalt und ohne Schlüsselgewalt über eine Wohnung.
- Ihre Geschäftstätigkeit findet ohne physische Präsenz in den USA statt, zum Beispiel als Online- Dienstleistung, Software, Beratung oder E-Commerce ohne US-Lager.
- Die LLC passt in das Land, in dem Sie jetzt leben. Sie wird dort angemeldet, wo Sie sie führen, die Steuerregeln Ihres Wohnsitzlandes sind klar und tragbar, und Sie erfüllen sie. In Dubai heißt das: Registrierung bei der Steuerbehörde, Small Business Relief beantragen und Buchhaltung führen.
Treffen alle drei Punkte zu, ist die LLC ein hervorragendes Werkzeug, günstig, flexibel und international anerkannt. Was die LLC dagegen nicht ist: eine Holding für Beteiligungen, eine Vermögensverwaltung oder ein Instrument, um in Europa zu leben und trotzdem keine Steuern zu zahlen. Wer Ihnen das verkauft, verkauft Ihnen ein Steuerstrafverfahren.
Die richtige Reihenfolge.
So gehen wir bei NTX LEGAL in einem solchen Fall vor. Die Reihenfolge ist dabei wichtiger als die einzelnen Schritte.
- 1
Sachverhalt klären
Bevor überhaupt über eine US LLC oder eine andere Auslandsgesellschaft gesprochen wird, klären wir, wo Sie steuerlich ansässig sind, wo Ihre Kunden sitzen, welche Einkunftsarten Sie haben und welches Land was besteuern darf. Erst daraus ergibt sich, ob eine US LLC das richtige Vehikel ist.
- 2
Wegzug abschließen
Ist eine Wohnsitzverlagerung geplant, wird der Wegzug sauber abgeschlossen, bevor die operative Tätigkeit in die neue Gesellschaft übergeht. Andersherum entsteht der Ort der Geschäftsleitung im falschen Land.
- 3
Gründung und Konten
Erst dann folgt die Gründung im richtigen Bundesstaat, die Beantragung der EIN und die Eröffnung eines oder mehrerer Bankkonten, die zum Geschäftsmodell passen. Wo notwendig, wird die LLC anschließend auch dort registriert, wo die Geschäftsleitung sitzt.
- 4
Laufende Compliance
Danach beginnt der Teil, der nie aufhört: Reportings in den USA, Umsatzsteuer in der EU und die Dokumentation der Geschäftsleitung. Wer diese Reihenfolge einhält, hat eine Struktur, die hält. Wer mit der Gründung anfängt, hat eine Gesellschaft, die im Zweifel nicht hält.
Die US LLC ist kein Wundermittel und kein Betrug, sondern ein Werkzeug, das in der richtigen Hand sehr gut funktioniert und in der falschen Hand sehr teuer wird.
Häufige Fragen.
Ist eine US LLC für Deutsche oder Österreicher steuerfrei?
Nein. Die USA besteuern die Einkünfte einer LLC ohne US-Betriebsstätte nicht, weil sie dem Gesellschafter zugerechnet werden. Dieser wird in seinem Wohnsitzland besteuert. Wird die LLC von Deutschland oder Österreich aus geführt, ist sie dort steuerpflichtig, entweder als Kapitalgesellschaft mit Ort der Geschäftsleitung im Inland oder als Betriebsstätte in der persönlichen Einkommensteuer.
Ist die US LLC in Dubai steuerfrei?
Nicht automatisch. Eine von Dubai aus geleitete LLC ist nach emiratischem Recht eine Resident Person, muss sich bei der Federal Tax Authority registrieren und unterliegt der Körperschaftsteuer von neun Prozent über 375.000 Dirham. Bei einem Umsatz unter drei Millionen Dirham kann der Small Business Relief beantragt werden, der bis Ende 2029 gilt.
Wann ist eine US LLC sinnvoll?
Wenn Sie nachweisbar aus Deutschland oder Österreich ausgewandert sind, Ihre Tätigkeit ohne physische Präsenz in den USA stattfindet und die LLC in Ihrem neuen Wohnsitzland korrekt registriert und geführt wird. Als Holding, Vermögensverwaltung oder Instrument, um in Europa zu leben und keine Steuern zu zahlen, ist sie ungeeignet.
