Wie steuerfrei ist Dubai wirklich? Zahlen, Regeln und Fallstricke.
Dubai ist steuerfrei. Das denken noch immer viele, und es ist schlicht falsch. Die Emirate haben eine Körperschaftsteuer, eine Mehrwertsteuer, eine Verbrauchsteuer und eine Mindeststeuer für Konzerne, dazu Registrierungspflichten, Fristen und Strafen, die häufig höher sind als in Europa. Und trotzdem ist Dubai für die meisten Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum einer der besten Standorte der Welt. Hier ist der vollständige Überblick, Stand 2026.
Was es nicht gibt.
Beginnen wir mit der guten Nachricht, denn sie macht den Kern des Systems aus. In den Emiraten gibt es keine Einkommensteuer für natürliche Personen. Ihr Gehalt, Ihre Dividenden, Ihre Kursgewinne, Ihre Zinsen, Ihre Mieteinkünfte und Ihre Gewinne aus Kryptowährungen sind als Privatperson vollständig steuerfrei. Es gibt keine Kapitalertragsteuer für Privatpersonen, keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer und keine Vermögensteuer.
Es gibt auch keine Quellensteuer. Zahlt eine emiratische Gesellschaft Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren ins Ausland, wird nichts einbehalten. Und es gibt keine Sozialversicherungspflicht für Ausländer, also weder Rentenbeiträge noch Krankenkassenbeiträge in der Form, wie Sie sie aus Deutschland oder Österreich kennen. Arbeitgeber tragen lediglich die Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung ihrer Mitarbeiter.
Das ist die Basis, und sie gilt weiterhin uneingeschränkt. Alles, was jetzt folgt, betrifft Gesellschaften, Unternehmer und den Konsum.
Die Mehrwertsteuer.
Seit 2018 gibt es in den Emiraten eine Mehrwertsteuer von fünf Prozent, und mit ihr kam die Buchführungspflicht für Unternehmer, die Kunden im Land bedienen. Die Registrierungspflicht beginnt bei einem steuerpflichtigen Umsatz von 375.000 Dirham in den letzten zwölf Monaten, das sind rund 95.000 Euro, und freiwillig registrieren kann man sich bereits ab 187.500 Dirham.
Wichtig für Unternehmer mit internationalen Kunden: Leistungen an Kunden außerhalb der Emirate sind in vielen Fällen mit null Prozent steuerbar. Sie stellen die Rechnung also ohne Mehrwertsteuer aus, können die Vorsteuer aus lokalen Kosten aber trotzdem zurückholen. Wer ausschließlich Auslandskunden hat, kann sogar eine Befreiung von der Registrierung beantragen.
Umgekehrt gilt: Wer Leistungen aus dem Ausland bezieht, muss die Reverse-Charge-Regel anwenden. Und wer Leistungen an Privatkunden in der EU verkauft, ist dort umsatzsteuerpflichtig und nicht in Dubai, denn die emiratische Mehrwertsteuer ersetzt nicht die europäische. Die Einzelheiten dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Umsatzsteuer für Berater, Dienstleister, Online-Händler und Coaches.
Die Erklärung wird je nach Umsatzgröße quartalsweise oder monatlich abgegeben. Eine verspätete Abgabe kostet beim ersten Mal 1.000 Dirham, bei Wiederholung 2.000 Dirham, jeweils zuzüglich Zinsen auf die Steuerschuld.
Die Verbrauchsteuer.
2017 wurde mit der Verbrauchsteuer zum ersten Mal in der Geschichte der Emirate eine Steuer eingeführt. Sie trifft Produkte, die gewerblich in die Emirate importiert werden und als gesundheits- oder umweltschädlich gelten: Tabak, E-Zigaretten samt Zubehör und Energydrinks mit 100 Prozent des Nettoeinkaufspreises, zuckerhaltige Getränke mit 50 Prozent. Die Steuer ist spätestens beim Import zu entrichten. Handelsgesellschaften, deren Kunden nicht in den Emiraten sitzen, sind davon nicht betroffen. Ein E- Zigaretten-Großhändler mit Sitz in Dubai, der seine Ware an Kunden in Deutschland verkauft, zahlt keine emiratische Verbrauchsteuer, solange die Produkte nicht in die Emirate eingeführt werden.
Die Körperschaftsteuer: das Herzstück.
Jetzt zum Thema, das seit 2023 alles verändert hat. Die Körperschaftsteuer gilt für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Der Satz beträgt neun Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn, der 375.000 Dirham übersteigt, während die ersten 375.000 Dirham Gewinn mit null Prozent besteuert werden. Ob der Gewinn innerhalb oder außerhalb der Emirate erzielt wurde, spielt keine Rolle.
Grundsätzlich ist jede Gesellschaft körperschaftsteuerpflichtig, die in den Emiraten gegründet wurde, gleich ob Mainland, Free Zone oder Offshore. Außerdem muss jede ausländische Gesellschaft, die von den Emiraten aus tatsächlich geleitet wird, Steuererklärungen einreichen, und dasselbe gilt für jede natürliche Person, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und damit mehr als eine Million Dirham Umsatz im Jahr erzielt. Dieser letzte Punkt wird häufig übersehen: Wer als Freelancer oder Einzelunternehmer in Dubai arbeitet und diese Grenze überschreitet, muss sich registrieren und zahlt Körperschaftsteuer auf den Teil des Gewinns, der nicht unter eine Befreiung fällt. Gehalt, private Kapitalerträge und private Immobilieneinkünfte bleiben ausgenommen, die gewerbliche Tätigkeit nicht.
Buchhaltung, Fristen, Strafen
Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Gewinn laut Jahresabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards, angepasst um bestimmte steuerliche Positionen. In der Praxis bedeutet das eine ordentliche Buchhaltung nach diesen Standards, keine Excel-Tabelle und keine Sammlung von Kontoauszügen. Kleinere Gesellschaften dürfen vereinfachte Standards anwenden, das Prinzip bleibt dasselbe. Ab einem Umsatz von 50 Millionen Dirham muss der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer geprüft sein, und für Free-Zone-Gesellschaften, die vom Nullsatz profitieren wollen, gilt die Prüfungspflicht immer.
| Pflicht | Frist | Strafe bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Registrierung zur Körperschaftsteuer | Innerhalb von drei Monaten ab Gründung | 10.000 AED |
| Körperschaftsteuererkläru Neun Monate nach Ende der ng | Steuerperiode, bei Kalenderjahr also bis 30. September des Folgejahres | 500 AED pro Monat in den ersten zwölf Monaten, danach 1.000 AED pro Monat |
| Mehrwertsteuererklärung | Quartalsweise oder monatlich | 1.000 AED beim ersten Mal, 2.000 AED bei Wiederholung, jeweils zuzüglich Zinsen |
| Geprüfter Jahresabschluss | Ab 50 Mio. AED Umsatz oder bei Free- Zone-Nullsatz | Verlust des Nullsatzes beziehungsweise Bußgeld |
Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers
Sämtliche Betriebsausgaben sind abzugsfähig, darunter auch Gehälter, und zwar einschließlich des Gehalts eines geschäftsführenden Gesellschafters. Weil es in den Emiraten keine Einkommensteuer gibt, ist das ein wirksamer Hebel. Voraussetzung ist, dass das Gehalt einer tatsächlichen Tätigkeit entspricht und fremdüblich ist, denn Zahlungen an nahestehende Personen müssen dem Fremdvergleich standhalten. Ein Gehalt, das offensichtlich nur der Gewinnverlagerung dient, wird in Höhe des unangemessenen Teils nicht anerkannt.
Die Wege auf null.
Neun Prozent ist der Regelsatz. Es gibt drei Wege, wie eine Gesellschaft tatsächlich bei null landet.
Weg eins: Small Business Relief
Liegt der Umsatz Ihrer Gesellschaft im aktuellen und in allen vorangegangenen Steuerjahren unter drei Millionen Dirham, können Sie in der Steuererklärung den Small Business Relief beantragen. Die Gesellschaft wird dann so behandelt, als hätte sie kein steuerpflichtiges Einkommen, und das gilt auch dann, wenn der Gewinn über 375.000 Dirham liegt. Die Regelung war ursprünglich bis Ende 2026 befristet; im Juli 2026 hat das Finanzministerium sie bis zum 31. Dezember 2029 verlängert, was kleineren Gesellschaften drei zusätzliche Jahre Planungssicherheit gibt.
Drei Dinge müssen Sie dabei wissen. Erstens passiert nichts automatisch, der Relief muss jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden. Zweitens verliert die Erleichterung dauerhaft, wer die Grenze auch nur einmal überschreitet, selbst wenn der Umsatz später wieder sinkt. Drittens können Verluste aus Jahren mit Small Business Relief nicht vorgetragen werden, weshalb der Relief für ein Unternehmen in der Aufbauphase mit hohen Anfangsverlusten unter Umständen die falsche Wahl ist.
Weg zwei: Qualifying Free Zone Person
Das ist der Weg für größere Gesellschaften. Eine Gesellschaft in einer Free Zone kann null Prozent auf ihr sogenanntes qualifizierendes Einkommen zahlen, doch die Voraussetzungen sind streng. Die Gesellschaft muss ausreichende Substanz in der Free Zone haben, also Büro, Mitarbeiter und alles, was dazugehört. Sie muss qualifizierende Tätigkeiten ausüben, sie darf nicht mehr als fünf Prozent oder fünf Millionen Dirham nicht qualifizierendes Einkommen erzielen, je nachdem, was niedriger ist, und sie braucht geprüfte Jahresabschlüsse und muss die Verrechnungspreisregeln einhalten. Wer die Grenze überschreitet, verliert den Status für fünf Jahre.
Zu den qualifizierenden Tätigkeiten gehören unter anderem die Herstellung und Verarbeitung von Waren, der Handel mit qualifizierenden Rohstoffen, das Halten von Beteiligungen und Wertpapieren zu Anlagezwecken, der Besitz und Betrieb von Schiffen, Rückversicherung, Fondsverwaltung, Vermögens- und Anlageverwaltung, Verwaltungs- und Finanzierungsleistungen für verbundene Unternehmen, die Finanzierung und das Leasing von Flugzeugen, Logistikleistungen sowie der Handel mit anderen Free- Zone-Gesellschaften. Dienstleistungen an Kunden auf dem Mainland oder an Privatkunden im Ausland sind dagegen in der Regel nicht qualifizierend.
Weg drei: Beteiligungsfreistellung
Dividenden von emiratischen Gesellschaften sind auf Ebene des Empfängers steuerfrei. Dividenden und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Beteiligungen sind es ebenfalls, wenn die Beteiligung mindestens fünf Prozent beträgt, mindestens zwölf Monate gehalten wird und die Tochtergesellschaft in ihrem Sitzstaat mit mindestens neun Prozent besteuert wird oder ein vergleichbarer Test erfüllt ist. Das macht die Emirate zu einem sehr guten Holding-Standort: Eine Dubai-Holding, die eine deutsche oder österreichische GmbH hält, zahlt auf die Dividenden in Dubai nichts. Was auf der deutschen oder österreichischen Seite einbehalten wird, ist eine andere Frage, und zu ihr kommen wir bei den Fehlern.
Die Mindeststeuer für Konzerne.
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in den Emiraten eine Mindeststeuer von 15 Prozent. Sie betrifft ausschließlich Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro in zwei der letzten vier Jahre. Für die allermeisten Unternehmer ist das irrelevant: Wer eine Gesellschaft mit zwei, fünf oder zwanzig Millionen Umsatz führt, bleibt bei neun Prozent oder darunter.
Immobilien und Alltag.
Beim Kauf einer Immobilie in Dubai fällt eine Übertragungsgebühr von vier Prozent des Kaufpreises an, die üblicherweise der Käufer an das Dubai Land Department entrichtet. Sie ist die einzige nennenswerte Abgabe beim Immobilienkauf, eine laufende Grundsteuer gibt es nicht. In den anderen Emiraten variiert die Gebühr: In Ras Al Khaimah sind es ebenfalls vier Prozent, in Abu Dhabi, Sharjah und Umm Al Quwain zwei Prozent, in Ajman zwei Prozent für Einheimische und drei Prozent für Ausländer. Mieter zahlen über die Stromrechnung eine sogenannte Housing Fee von fünf Prozent der Jahresmiete, verteilt auf zwölf Monate.
Die drei Fehler, die am meisten kosten.
- Die Registrierung wird versäumt. Die Anmeldung zur Körperschaftsteuer innerhalb von drei Monaten nach Gründung wird vergessen, und das kostet sofort 10.000 Dirham, noch bevor über Steuern gesprochen wird.
- Der Free-Zone-Nullsatz wird angenommen, aber nicht erfüllt. Die Gesellschaft sitzt in einer Free Zone, berät deutsche Kunden und geht davon aus, dass sie keine Steuer zahlt. Das ist in den meisten Fällen falsch.
- Die deutsche oder österreichische Seite wird vergessen. Die Gesellschaft in Dubai ist sauber, aber der Gesellschafter wohnt noch in Deutschland, oder die Geschäftsleitung findet faktisch in Deutschland oder Österreich statt. Die emiratische Steuer ist dann das kleinste Problem. Wie das Finanzamt in solchen Fällen vorgeht, lesen Sie in unserem Beitrag Steuerpflichtig trotz Auswanderung.
Was das für Sie bedeutet.
Das System der Emirate ist im Kern einfach. Als Privatperson zahlen Sie nichts auf Ihr Einkommen und Ihr Vermögen; das ist der Grund, warum Menschen herkommen, und dieser Grund ist unverändert. Als Gesellschaft zahlen Sie neun Prozent auf den Gewinn über 375.000 Dirham, es sei denn, Sie fallen unter den Small Business Relief oder erfüllen die Voraussetzungen als Qualifying Free Zone Person. Und als Unternehmer aus Deutschland oder Österreich sind Sie erst dann in diesem System angekommen, wenn Sie das alte System sauber verlassen haben. Wer das versteht, für den ist Dubai einer der besten Standorte, die es gibt.
Häufige Fragen.
Gibt es in Dubai Einkommensteuer?
Nein. Natürliche Personen zahlen in den Emiraten keine Einkommensteuer auf Gehalt, Dividenden, Zinsen, Kursgewinne, Mieteinkünfte oder Kryptogewinne. Es gibt auch keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer; lebt der Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft jedoch in Deutschland, wird die Steuer dort erhoben.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Dubai?
Neun Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn, der 375.000 Dirham übersteigt. Die ersten 375.000 Dirham werden mit null Prozent besteuert. Gesellschaften mit einem Umsatz unter drei Millionen Dirham können den Small Business Relief beantragen, der bis Ende 2029 gilt; Free-Zone-Gesellschaften mit qualifizierenden Tätigkeiten und ausreichender Substanz können den Nullsatz nutzen.
Muss ich mich als Freelancer in Dubai zur Körperschaftsteuer registrieren?
Ja, sobald Sie mit einer gewerblichen Tätigkeit mehr als eine Million Dirham Umsatz im Jahr erzielen. Gehalt, private Kapitalerträge und private Immobilieneinkünfte sind davon ausgenommen. Auch als Freelancer steht Ihnen der Small Business Relief offen.
Welche Strafen drohen bei versäumten Fristen?
Eine verspätete Registrierung zur Körperschaftsteuer kostet 10.000 Dirham. Eine verspätete Körperschaftsteuererklärung kostet 500 Dirham pro Monat in den ersten zwölf Monaten und danach 1.000 Dirham pro Monat. Eine verspätete Mehrwertsteuererklärung kostet 1.000 Dirham beim ersten Mal und 2.000 Dirham bei Wiederholung, jeweils zuzüglich Zinsen.
Welche Abgaben fallen beim Immobilienkauf in Dubai an?
Eine Übertragungsgebühr von vier Prozent des Kaufpreises an das Dubai Land Department, üblicherweise vom Käufer getragen. Eine laufende Grundsteuer gibt es nicht. Mieter zahlen über die Stromrechnung eine Housing Fee von fünf Prozent der Jahresmiete.
