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CRD VI ab 2027: Dürfen Europäer noch Auslandskonten eröffnen?

Banking · 8 Min. Lesezeit

Ab 11. Januar 2027 ändern sich die Regeln für Banken außerhalb der EU. Der Beitrag erklärt Reverse Solicitation, Bestandsschutz und warum der Pass nicht entscheidet.

„Ab 2027 dürfen EU-Bürger keine Konten mehr im Ausland eröffnen.“ Diese Schlagzeile läuft seit Wochen durch alle Kanäle, und wir erhalten täglich Nachrichten von Mandanten, die fragen, ob sie jetzt noch schnell ein Konto eröffnen müssen, bevor die Tür zugeht. Das Gesetz existiert, es ist real, und es tritt am 11. Januar 2027 in Kraft. Aber es richtet sich nicht an Sie, sondern an Banken, und es betrifft nicht alle EU-Bürger, sondern Personen, die in der EU wohnen.

11.01.2027Ab diesem Tag gilt Artikel 21c der Richtlinie CRD VI für Drittstaatenbanken
11.07.2026Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, genießen Bestandsschutz
0Paragrafen in der Richtlinie, die Sie als Kunden sanktionieren

Worum es tatsächlich geht.

Das Gesetz heißt Capital Requirements Directive VI, kurz CRD VI, und ist die Richtlinie (EU) 2024/1619. Beschlossen wurde sie im Juli 2024, und die entscheidende Vorschrift ist Artikel 21c. Sinngemäß steht dort Folgendes: Eine Bank aus einem Drittstaat, also aus einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, darf ab dem 11. Januar 2027 bestimmte Kernbankdienstleistungen für Kunden in der EU nur noch dann erbringen, wenn sie im betreffenden Mitgliedstaat eine zugelassene Zweigstelle unterhält. Kernbankdienstleistungen sind dabei drei Dinge: das Einlagengeschäft, also Konten mit Guthaben, das Kreditgeschäft und das Garantiegeschäft.

CRD VI ist damit ein Marktzugangsgesetz, das regelt, wer in der EU Bankgeschäft betreiben darf. Es ist kein Gesetz, das Ihnen verbietet, ein Konto im Ausland zu haben, und es enthält keine einzige Vorschrift, die Sie als Kunden sanktioniert. Verstößt eine Bank gegen die Regel, ist die Bank das Problem und nicht Sie. Der Grundgedanke ist im Übrigen nicht neu. Deutschland untersagt ausländischen Banken schon seit Jahrzehnten, den deutschen Markt aktiv zu bearbeiten, wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt. Neu ist nur, dass die EU das jetzt einheitlich für alle Mitgliedstaaten festschreibt und mit der Zweigstellenpflicht verschärft.

Der Fehler in der Schlagzeile: Bürger versus Ansässige.

Jetzt zum wichtigsten Punkt. Die Richtlinie spricht von Kunden, die in der EU niedergelassen oder ansässig sind. Es geht also um den Wohnsitz, nicht um den Pass.

Ein deutscher Staatsbürger, der in Dubai lebt, steuerlich in den Emiraten ansässig ist und dort eine Wohnung hat, ist kein Kunde in der EU. Für ihn gilt diese Regel nicht, und er kann bei einer Bank in Singapur, in Hongkong, in Georgien oder in der Schweiz genauso ein Konto eröffnen wie heute. Umgekehrt ist ein Amerikaner, der in Berlin lebt, ein Kunde in der EU, und für ihn gilt die Regel, obwohl er keinen europäischen Pass besitzt.

Für alle, die ausgewandert sind oder auswandern wollen, ist CRD VI irrelevant, sofern sie die EU tatsächlich verlassen. Für alle, die in Europa ansässig bleiben, wird es komplizierter, aber keineswegs unmöglich.

Wer wirklich betroffen ist.

Betroffen sind Banken in Drittstaaten, also zum Beispiel in der Schweiz, in den USA, in Singapur, in Hongkong, in Georgien oder in den Emiraten, kurz gesagt in allen Ländern außerhalb der EU und außerhalb des EWR.

Nicht betroffen sind Banken in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum, und dazu gehören Liechtenstein, Norwegen und Island. Eine Liechtensteiner Bank kann also weiterhin Kunden aus Deutschland und Österreich annehmen, ohne eine Zweigstelle im jeweiligen Land zu unterhalten. Liechtenstein ist damit für viele Mandanten mit EU-Wohnsitz die naheliegendste Lösung, wenn es um ein Konto außerhalb des Euroraums, in Schweizer Franken und bei einer Bank mit Private-Banking-Kultur geht.

Die drei Ausnahmen, die das Gesetz selbst vorsieht.

Die Richtlinie enthält Ausnahmen, und zwar keine Schlupflöcher, die sich irgendjemand ausgedacht hat, sondern Regelungen, die so im Text stehen.

Ausnahme eins: Bestandsschutz

Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, laufen weiter. Das steht ausdrücklich in Artikel 21c. Wer also bereits ein Konto bei einer Bank in der Schweiz, in Singapur oder in Dubai hat, behält es, und die Bank muss es nicht kündigen. Diese Frist ist bereits abgelaufen, für bestehende Konten ist die Sache damit erledigt.

Ausnahme zwei: Eigeninitiative des Kunden, die sogenannte Reverse Solicitation

Das ist die wichtigste Ausnahme. Die Regel verbietet Drittstaatenbanken, aktiv in der EU um Kunden zu werben; sie verbietet nicht, dass ein Kunde aus eigener Initiative auf eine Bank zugeht. Fahren Sie selbst nach Zürich, sprechen Sie selbst bei einer Bank vor und stellen Sie selbst den Antrag, dann hat die Bank nicht in der EU geworben, sondern lediglich auf eine Anfrage reagiert. Das ist die passive Dienstleistungsfreiheit, und sie gilt auch unter CRD VI.

Für die Bank ist diese Ausnahme allerdings ein Risiko, denn sie muss dokumentieren, dass die Initiative von Ihnen ausging. Viele Banken werden deshalb sehr vorsichtig sein, und manche werden Kunden mit EU-Wohnsitz pauschal ablehnen, weil ihnen der Aufwand zu groß ist. Das ist dann kein rechtliches Verbot, sondern eine geschäftspolitische Entscheidung der Bank, und genau hier entscheidet sich in der Praxis, ob Sie ein Konto bekommen oder nicht.

Ausnahme drei: Die Zweigstelle

Banken, die den EU-Markt weiter aktiv bearbeiten wollen, können eine zugelassene Zweigstelle im jeweiligen Mitgliedstaat gründen. Große Institute werden das vielleicht tun, für kleinere oder nationale Banken lohnt es sich dagegen nicht. Diese Banken werden sich auf Kunden konzentrieren, die nicht in der EU ansässig sind, oder auf Kunden, die über die Eigeninitiative zu ihnen kommen.

Wie es ab 2027 trotzdem funktioniert.

Je nach Ausgangslage bleibt ein Konto außerhalb der EU auch ab 2027 auf folgenden Wegen möglich.

Ihre SituationWas giltDer Weg
Sie wohnen in Deutschland oder Österreich und möchten als Privatperson ein Konto außerhalb des EuroraumsCRD VI gilt für die DrittstaatenbankEigeninitiative: Sie gehen selbst aktiv auf die Bank zu und begründen Ihr Interesse. Das funktioniert vor allem bei Banken, die sich auf diesen Prozess eingestellt haben. Alternativ eine Bank im EWR, insbesondere in Liechtenstein.
Sie sind ausgewandert oder wandern ausCRD VI betrifft Sie nichtSie müssen der Bank Ihren Wohnsitz außerhalb der EU sauber nachweisen können, aber das war schon immer so.
Sie haben eine Gesellschaft außerhalb der EUEntscheidend ist, wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet wirdWird sie dort geleitet, wo sie sitzt, mit Geschäftsführer vor Ort, Büro und Substanz, ist sie kein EU-Kunde. Sitzt sie nur auf dem Papier im Ausland, war das Konto schon vor CRD VI ein Problem und wird jetzt ein größeres.
Sie haben bereits ein KontoBestandsschutzBehalten und nicht kündigen. Wer ein funktionierendes Konto aufgibt, um vor 2027 noch etwas Neues zu machen, macht sich das Leben unnötig schwer.

Was Sie jetzt nicht tun sollten.

Drei Dinge, die wir gerade häufig sehen und vor denen wir ausdrücklich warnen.

Aus Panik irgendwo ein Konto eröffnen, nur damit man eines hat.

Ein Konto, das Sie nicht brauchen, bei einer Bank, die Sie nicht kennen, in einem Land, zu dem Sie keine Beziehung haben, ergibt keinen Sinn.

Auf Anbieter hereinfallen, die eine „garantierte Kontoeröffnung trotz EU-Verbot“ versprechen. Die Richtlinie richtet sich an Banken, und wer Ihnen verspricht, sie zu umgehen, verspricht Ihnen, dass eine Bank ihre Zulassung riskiert. Das wird sie nicht tun. Was seriös funktioniert, sind die beschriebenen Wege: Ansässigkeit, Eigeninitiative, EWR und Substanz.

Das Thema mit Steuern verwechseln.

Ein Auslandskonto ändert nichts an Ihrer Steuerpflicht. Es gibt den automatischen Informationsaustausch, das Konto wird gemeldet, und das Finanzamt weiß davon. Ein Konto im Ausland ist ein Werkzeug für Diversifikation, für Währungen und für den Zugang zu anderen Märkten, mehr nicht.

Häufige Fragen.

Dürfen Deutsche ab 2027 kein Konto mehr im Ausland eröffnen?

Doch. CRD VI richtet sich an Banken aus Drittstaaten, die aktiv Kunden in der EU bedienen wollen. Wer außerhalb der EU wohnt, ist nicht betroffen. Wer in der EU wohnt, kann weiterhin aus eigener Initiative auf eine Bank zugehen oder eine Bank im EWR wählen, etwa in Liechtenstein.

Was passiert mit meinem bestehenden Konto in der Schweiz oder in Dubai?

Nichts. Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, genießen nach Artikel 21c Bestandsschutz. Die Bank muss das Konto nicht kündigen, und Sie sollten es nicht ohne Grund aufgeben.

Gilt CRD VI auch für Liechtenstein?

Nein. Liechtenstein gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum und ist keine Drittstaatenbank im Sinne der Richtlinie. Liechtensteiner Banken können weiterhin Kunden aus Deutschland und Österreich annehmen, ohne eine Zweigstelle im jeweiligen Land zu unterhalten.

Was ist Reverse Solicitation?

Die Eigeninitiative des Kunden. Geht ein Kunde aus eigenem Antrieb auf eine Drittstaatenbank zu, ohne dass die Bank in der EU geworben hat, darf die Bank die Dienstleistung erbringen. Die Bank muss diese Initiative dokumentieren, weshalb manche Institute Kunden mit EU-Wohnsitz aus Vorsicht ablehnen.

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