Steuerzwängen entkommen
Die Wegzugsbesteuerung ist für viele Unternehmer, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten und planen, ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern, ein heikles Thema. Sobald diese ihren Wohnsitz verlagern, können erhebliche Steuerforderungen auf sie zukommen, die in vielen Fällen ihre Liquidität übersteigen. In diesem Blogartikel zeigen wir auf, worauf Unternehmer bei einem Wegzug achten sollten und welche Möglichkeiten bestehen, um die Wegzugssteuer zu minimieren oder zu vermeiden.
Wer ist von der Wegzugssteuer betroffen?
Grundsätzlich sind alle Unternehmer, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten und in den letzten 12 Jahren mehr als 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren bei einer Wohnsitzverlagerung von der Wegzugssteuer betroffen.
Sobald ein Unternehmer seinen Wohnsitz aufgibt und seine Steuerpflicht in Deutschland verliert, hat Deutschland kein Recht mehr auf Besteuerung. Somit wird der Wertzuwachs der Anteile und Beteiligungen zum Zeitpunkt des Wegzugs besteuert.
Berechnung der Wegzugsbesteuerung
Selbst wenn die Anteile nicht veräußert werden, ist die Wegzugssteuer fällig. Grundlage für die Berechnung der Wegzugssteuer ist der aktuelle Marktwert der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs, abzüglich der Anschaffungskosten für die Anteile.
Das Finanzamt greift bei der Berechnung der Wegzugssteuer gerne auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurück. Dabei wird der durchschnittliche Jahresgewinn (angenommen 100.000 EUR) mit 13,75 multipliziert. Somit ergibt sich bei einer GmbH mit 100.000 EUR Jahresgewinn laut Finanzamt ein Unternehmenswert von 1.375.000 EUR. Dieser fiktive Gewinn muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Aufgrund des Teileinkünfteverfahrens müssen jedoch “nur” 60% des Gewinns versteuert werden, während 40% steuerfrei bleiben. Nichtsdestotrotz ergibt sich in diesem Fall eine Steuerlast von über 350.000 EUR.
Die Anteile deutlich unter Wert an ein Familienmitglied oder einen Geschäftspartner zu verkaufen funktioniert nicht, da die Finanzverwaltung den Verkaufspreis auf Fremdüblichkeit und Angemessenheit prüfen kann.
Wer sich dazu bereit erklärt, die Wegzugssteuer zu zahlen, sollte den tatsächlichen Wert von einem unabhängigen Gutachter feststellen lassen, um darauf basierend die Wegzugssteuer zu bezahlen.
Nachstehend führen wir einige Möglichkeiten auf, die eine potenzielle Wegzugbesteuerung vermeiden könnten. Wenn Sie dazu verbindliche Auskünfte und fundierte Beratung von einem unserer erfahrenen Steuerberater wünschen, klicken Sie hier und vereinbaren Sie mit nur wenigen Klicks ein kostenloses Erstgespräch.
1. Steuerpflicht beibehalten
Die einfachste aber langfristig steuerlich ungünstigste Möglichkeit ist es, den Wohnsitz in Deutschland aufrecht zu erhalten. In diesem Fall bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen, was dazu führt, dass Gewinnausschüttungen in Deutschland steuerpflichtig sind.
2. Anteilsschenkung
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Gesellschaftsanteile vor dem Wegzug an eine in Deutschland ansäßige Person zu verschenken. Dadurch entfällt die Wegzugbesteuerung, jedoch kann die Schenkungssteuer eine Rolle spielen. Um die Schenkungssteuer zu minimieren, kann eine Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch in Erwägung gezogen werden.
In diesem Fall wird nur das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen verschenkt, während sich der Schenker das Recht auf Gewinnausschüttungen und Verkaufsgewinne behält, weshalb der Wert der Schenkung minimiert wird. Darüber hinaus können die Freibeträge bei Schenkung in Anspruch genommen werden. Diese liegen je nach Verwandtschaftsgrad oder Beziehung zwischen Schenker und Beschenkten zwischen 20.000 und 500.000 EUR.
Für österreichische Unternehmer kann die Schenkung, sowohl mit, als auch ohne Vorbehaltsnießbrauch, eine einfache Möglichkeit sein, um die Wegzugssteuer zu vermeiden, da es in Österreich seit dem 1. August 2008 keine Schenkungssteuer mehr gibt.
3. Stiftung gründen
Eine häufig außer Acht gelassene, aber sehr effektive Methode zur Vermeidung der Wegzugssteuer ist die Gründung einer Stiftung. Eine Stiftung kann sowohl in Deutschland, als auch im Ausland gegründet werden.
Eine deutsche Stiftung kann unter gewissen Voraussetzungen bis zu 400.000 EUR erhalten, ohne, dass die Übertragung Schenkungssteuer auslöst. Sofern die Stiftung keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, zahlt eine Stiftung in Deutschland nur 15% Körperschaftsteuer.
Bei ausländischen Stiftungen ist die Steuerbelastung oftmals niedriger, allerdings fällt bei der Übertragung von Vermögen aus Deutschland auf eine Stiftung im Ausland Schenkungsteuer an. Bei einer Übertragung von Vermögen aus Österreich fällt eine Stiftungseingangssteuer an.
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4. Umwandlung in eine Personengesellschaft
5. Überführung in Betriebsvermögen
Wir sind für Sie da!
Wenn Sie Anteile an Kapitalgesellschaften halten und mit dem Gedanken spielen, oder bereits den Entschluss gefasst haben, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, dann sollten Sie sich definitiv mit der Wegzugsbesteuerung und Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugssteuer beschäftigen.
Welche Möglichkeit zur Vermeidung der Wegzugssteuer am besten ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Wenn Sie erfahren möchten, welche Möglichkeiten für Sie am besten geeignet sind, dann vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Steuerberater, indem Sie hier klicken. In dem kostenloses Erstgespräch analysieren wir Ihre aktuelle Situation und finden heraus, welche Möglichkeiten für Sie bestmöglich geeignet sind. Anschließend können wir Sie bei Bedarf bei der gesamten Umsetzung unterstützen.