Wir begleiten Sie bei der Errichtung, der Kontoeröffnung und der laufenden Verwaltung Ihrer Stiftung in Liechtenstein.
Liechtenstein bietet eines der attraktivsten Steuersysteme für Stiftungen in Europa. Keine Erbersatzsteuer, keine Kapitalgewinnsteuer und eine moderate Ertragssteuer.
Auf den erwirtschafteten Gewinn, bei einer Mindestertragssteuer von CHF 1.800 pro Jahr. Kapitalgewinne, Dividenden und Mieterträge bleiben steuerfrei.
Wertsteigerungen des Stiftungsvermögens unterliegen keiner Kapitalgewinnsteuer.
Eine deutsche Familienstiftung zahlt alle 30 Jahre Erbersatzsteuer. In Liechtenstein gibt es diese Steuer nicht, ebenso wenig eine Schenkungssteuer.
Ausschüttungen an Begünstigte verlassen die Stiftung ohne Abzug einer Quellensteuer.
Wir sehen uns Ihr Vermögen, Ihre familiäre Situation und Ihre Ziele an und sagen Ihnen offen, ob eine liechtensteinische Stiftung die richtige Antwort ist.
Die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Wir analysieren Ihre Situation und klären, ob eine liechtensteinische Stiftung zu Ihrem Vermögen und zu Ihren Zielen passt.
Wir entwickeln das Konzept Ihrer Stiftung mit Zweck, Stiftungsurkunde, Beistatut und den Regelungen für die Begünstigten.
Wir erstellen sämtliche Dokumente, stimmen sie mit Ihnen ab und erläutern jede Regelung, bevor Sie unterschreiben.
Beurkundung und Eintragung im liechtensteinischen Handelsregister erfolgen. Ab diesem Moment besteht Ihre Stiftung rechtlich.
Wir eröffnen das Konto Ihrer Stiftung bei einer etablierten Bank in Liechtenstein oder der Schweiz und begleiten das Onboarding.
Wir unterstützen bei der Übertragung von Barvermögen, Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien in die Stiftung und richten die laufende Verwaltung ein.
Was eine Stiftung kostet, hängt von der Ausgestaltung ab: vom eingebrachten Vermögen, von der Zahl der Begünstigten, von der Komplexität des Beistatuts und vom Umfang der laufenden Verwaltung. In der Praxis liegt der Rahmen für die Errichtung meist zwischen 20.000 und 50.000 Euro, dazu kommen die jährliche Verwaltung sowie das Stiftungskapital von EUR 30.000. Im Beratungsgespräch rechnen wir Ihren Fall konkret durch.
| VIP | Premium | Basic | |
| Alle Behörden- und Notargebühren inkludiert | ✓ | ✓ | ✓ |
| Prüfung und Reservierung des Stiftungsnamens | ✓ | ✓ | ✓ |
| Erstellung der Stiftungsurkunde | ✓ | ✓ | ✓ |
| Erstellung des Beistatuts | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sitz in Liechtenstein | ✓ | ✓ | ✓ |
| Eintragung im Handelsregister | ✓ | ✓ | ✓ |
| Schriftverkehr mit Behörden und Notariat | ✓ | ✓ | ✓ |
| Begünstigtenregelung über mehrere Generationen | ✓ | ✓ | ✕ |
| Unterstützung bei der Kontoeröffnung | ✓ | ✓ | ✕ |
| Laufende Verwaltung im ersten Jahr | ✓ | ✓ | ✕ |
| Begleitung der Vermögensübertragung | ✓ | ✕ | ✕ |
| Abstimmung mit Ihrem Steuerberater im Heimatland | ✓ | ✕ | ✕ |
| Beglaubigte Dokumente inklusive Apostille | ✓ | ✕ | ✕ |
Sagen Sie uns, welches Vermögen Sie einbringen möchten und wer begünstigt sein soll. Sie erhalten einen klaren Gesamtpreis für Ihren Fall.
Eine liechtensteinische Stiftung ist für die Banken der Region eine vertraute Struktur, was das Onboarding spürbar erleichtert.
Wir bereiten Ihre Unterlagen vor, stellen die Struktur bei der Bank vor und begleiten jeden Schritt bis zum freigeschalteten Konto. Depots für Wertpapiere und Edelmetalle sind ebenfalls möglich.
Wir begleiten die gesamte Kontoeröffnung bei etablierten Banken in Liechtenstein und der Schweiz, von der ersten Anfrage bis zur Freischaltung.
Die wichtigsten Fragen zur Stiftungsgründung in Liechtenstein auf einen Blick.
Eine liechtensteinische Stiftung ist ein rechtlich selbständiges Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat weder Gesellschafter noch Mitglieder. Das Vermögen gehört der Stiftung selbst und dient dem Zweck, den Sie festlegen.
Das Mindestkapital beträgt EUR 30.000 oder den Gegenwert in Schweizer Franken oder US-Dollar. In Deutschland verlangt eine vergleichbare Stiftung in der Regel mindestens EUR 100.000.
Vom ersten Beratungsgespräch bis zur vollständig errichteten Stiftung inklusive Bankkonto vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen.
Nein. Die Errichtung lässt sich vollständig per Vollmacht abwickeln. Für das Bankkonto genügt in der Regel ein Videocall mit der Bank.
Die Ertragssteuer beträgt 12,5% auf den erwirtschafteten Gewinn, mindestens jedoch CHF 1.800 pro Jahr. Kapitalgewinne, Dividenden und Mieterträge sind steuerfrei. Eine Erbersatz- oder Schenkungssteuer gibt es nicht.
Sie legen die Regeln zu Beginn fest und können sich je nach Ausgestaltung Rechte vorbehalten, etwa über einen Protektor. Wie weit dieser Einfluss reichen darf, hängt von Ihrem eigenen steuerlichen Wohnsitz ab, deshalb klären wir diesen Punkt vor der Errichtung.
Die Stiftung besteht unverändert fort. Die Begünstigten erhalten das, was Sie im Beistatut festgelegt haben, ohne Erbverfahren und ohne Aufteilung des Vermögens.
Vereinbaren Sie mit nur wenigen Klicks ein vollkommen kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
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