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Stiftung in Liechtenstein
Für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Investoren bietet Liechtenstein eine äußerst attraktive Option zur Absicherung und strategischen Weitergabe ihres Vermögens. Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein schafft nicht nur rechtliche Vorteile, sondern erleichtert auch die Nachfolgeplanung, hilft bei der Steueroptimierung und gewährleistet maximale Diskretion und Haftungsbeschränkung.
Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein
- Vermögensschutz
Eine liechtensteinische Stiftung trennt das eingebrachte Vermögen von dem Stifter und verhindert somit, dass Gläubiger des Stifters auf das Stiftungsvermögen zugreifen können. Darüber hinaus ist das Vermögen der Stiftung vor Haftungsansprüchen gegenüber der Stifter und Begünstigten abgesichert.
- Nachfolgeplanung
Die liechtensteinische Stiftung eignet sich hervorragend zur Nachfolgeplanung, da der Stifter umfassend bestimmen kann, wie und wofür das Vermögen der Stiftung nach seinem Ableben verwendet wird. Das führt dazu, dass Vermögen über Generationen erhalten bleibt und verhindert, dass Erben verschwenderisch mit dem Vermögen umgehen oder Erbstreitigkeiten entstehen.
- Steuerliche Vorteile
Liechtenstein bietet für Stiftungen zahlreiche steuerliche Erleichterungen und Steuerbefreiungen. Es gibt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer, während deutsche Stiftungen alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer besteuert werden. Dank der vorteilhaften Steuergesetze eignet sich eine Stiftung in Liechtenstein hervorragend für langfristige Vermögensplanung.
- Stabilität & Verlässlichkeit
Liechtenstein ist bekannt für sein stabiles Rechtssystem und eine nachhaltige Wirtschaftspolitik. Der Standort bietet politischen und wirtschaftlichen Schutz und garantiert hohe Rechtssicherheit.
- Diskretion & Datenschutz
Liechtenstein legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre von Stiftern und Begünstigten. Es besteht keine allgemeine Verpflichtung, Stifter und Begünstigte zu veröffentlichen.
So funktioniert die Gründung
1
Planung und Vorbereitung
Der erste Schritt besteht darin, den Zweck der Stiftung festzulegen:
•Private Zwecke: Vermögensschutz & Nachfolgeplanung
•Gemeinnützige Zwecke: Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst oder Umweltschutz
•Gemischte Zwecke: Kombination aus privaten und gemeinnützigen Zwecken
Der Stiftungsrat muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Eine Person davon muss ein liechtensteinischer Treuhänder oder eine gleichgestellte Person sein.
2
Erstellung der Gründungsunterlagen
Die Stiftungserklärung ist das zentrale Dokument und definiert den Namen und den Zweck der Stiftung, sowie das eingebrachte Vermögen. Die Stiftungsstatuten enthalten detaillierte Regelungen zur Organisation und Verwaltung der Stiftung.
3
Hinterlegung des Stiftungskapitals
Das Mindestkapital von 30.000 CHF muss vor der Eintragung auf ein Bankkonto in Liechtenstein eingezahlt werden. Alternativ können auch Sachwerte wie Immobilien und Wertpapiere eingebracht werden.
4
Eintragung ins Stiftungsregister
Die Stiftung muss bei der liechtensteinischen Stiftungsaufsichtsbehörde angemeldet werden. Bei privaten Stiftungen werden nur begrenzte Informationen veröffentlicht, um Diskretion zu wahren.
Kosten einer Stiftungsgründung
- Gründungskosten
10.000 – 30.000 CHF
• Mindestkapital: 30.000 CHF
• Notarkosten: 1.500 – 3.000 CHF
• Registergebühren: 700 – 1.200 CHF
• Beratung: 5.000 – 15.000 CHF
- Laufende Kosten (pro Jahr)
10.000 – 30.000 CHF
• Stiftungsrat: 5.000 – 20.000 CHF
• Buchhaltung: 2.000 – 10.000 CHF
Fazit
Die Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein sind vielseitig und ermöglichen es, Vermögen effizient zu verwalten, zu schützen und strategisch zu übertragen. Von steuerlichen Anreizen und Vermögensschutz über Nachfolgeplanung bis hin zu Diskretion und Flexibilität bietet die liechtensteinische Stiftung einen idealen rechtlichen und finanziellen Rahmen für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Investoren.
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