Stiftung gründenin Liechtenstein.

Wir begleiten Sie bei der Errichtung, der Kontoeröffnung und der laufenden Verwaltung Ihrer Stiftung in Liechtenstein.

Diskret. Unbürokratisch. Experten vor Ort.
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Steuern für Stiftungen.

Liechtenstein bietet eines der attraktivsten Steuersysteme für Stiftungen in Europa. Keine Erbersatzsteuer, keine Kapitalgewinnsteuer und eine moderate Ertragssteuer.

12,5%

Ertragssteuer

Auf den erwirtschafteten Gewinn, bei einer Mindestertragssteuer von CHF 1.800 pro Jahr. Kapitalgewinne, Dividenden und Mieterträge bleiben steuerfrei.

0%

Kapitalgewinnsteuer

Wertsteigerungen des Stiftungsvermögens unterliegen keiner Kapitalgewinnsteuer.

0%

Erbersatzsteuer

Eine deutsche Familienstiftung zahlt alle 30 Jahre Erbersatzsteuer. In Liechtenstein gibt es diese Steuer nicht, ebenso wenig eine Schenkungssteuer.

0%

Quellensteuer

Ausschüttungen an Begünstigte verlassen die Stiftung ohne Abzug einer Quellensteuer.

Mindestertragssteuer von CHF 1.800 pro Jahr Stiftungen, die ausschließlich Vermögen halten und verwalten, werden in der Regel mit dem Mindestbetrag von CHF 1.800 pro Jahr besteuert. Wie Ihre Stiftung besteuert wird, hängt vom Vermögen, von der Tätigkeit und von Ihrem eigenen steuerlichen Wohnsitz ab. Das klären wir mit Ihnen vor der Errichtung.

Liechtenstein als Vermögensstandort.

Vermögensschutz

Vermögen, das in die Stiftung übertragen wird, ist rechtlich vom Privatvermögen getrennt und vor Haftungsrisiken, Insolvenzen und Ansprüchen aus Scheidungsverfahren geschützt.

Nachfolge ohne Erbstreit

Sie legen in den Stiftungsdokumenten fest, wer wann was erhält. Das Vermögen bleibt zusammen, statt unter Erben aufgeteilt zu werden.

Keine Erbersatzsteuer

Anders als bei einer deutschen Familienstiftung, deren Vermögen alle 30 Jahre besteuert wird, fällt in Liechtenstein keine solche Steuer an.

Maximale Diskretion

Stiftungsurkunde, Beistatut und Begünstigte sind nicht öffentlich einsehbar. Im Handelsregister erscheint lediglich die Stiftung selbst.

Bewährtes Rechtssystem

Das liechtensteinische Stiftungsrecht besteht seit über 90 Jahren und wird laufend durch die Gerichte weiterentwickelt. Das gibt Ihnen Planungssicherheit über Generationen.

Prüfung Ihrer Vermögensstruktur.

Wir sehen uns Ihr Vermögen, Ihre familiäre Situation und Ihre Ziele an und sagen Ihnen offen, ob eine liechtensteinische Stiftung die richtige Antwort ist.

Gespräch vereinbaren

Ablauf einer Stiftungsgründung.

Die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

0130-60 Minuten

Beratungsgespräch

Wir analysieren Ihre Situation und klären, ob eine liechtensteinische Stiftung zu Ihrem Vermögen und zu Ihren Zielen passt.

021-2 Tage

Strukturierung

Wir entwickeln das Konzept Ihrer Stiftung mit Zweck, Stiftungsurkunde, Beistatut und den Regelungen für die Begünstigten.

032-3 Tage

Dokumentenerstellung

Wir erstellen sämtliche Dokumente, stimmen sie mit Ihnen ab und erläutern jede Regelung, bevor Sie unterschreiben.

043-5 Tage

Errichtung der Stiftung

Beurkundung und Eintragung im liechtensteinischen Handelsregister erfolgen. Ab diesem Moment besteht Ihre Stiftung rechtlich.

055-10 Tage

Kontoeröffnung

Wir eröffnen das Konto Ihrer Stiftung bei einer etablierten Bank in Liechtenstein oder der Schweiz und begleiten das Onboarding.

06Nach Bedarf

Vermögensübertragung

Wir unterstützen bei der Übertragung von Barvermögen, Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien in die Stiftung und richten die laufende Verwaltung ein.

Kosten einer Stiftungsgründung in Liechtenstein.

Was eine Stiftung kostet, hängt von der Ausgestaltung ab: vom eingebrachten Vermögen, von der Zahl der Begünstigten, von der Komplexität des Beistatuts und vom Umfang der laufenden Verwaltung. In der Praxis liegt der Rahmen für die Errichtung meist zwischen 20.000 und 50.000 Euro, dazu kommen die jährliche Verwaltung sowie das Stiftungskapital von EUR 30.000. Im Beratungsgespräch rechnen wir Ihren Fall konkret durch.

VIPPremiumBasic
Alle Behörden- und Notargebühren inkludiert
Prüfung und Reservierung des Stiftungsnamens
Erstellung der Stiftungsurkunde
Erstellung des Beistatuts
Sitz in Liechtenstein
Eintragung im Handelsregister
Schriftverkehr mit Behörden und Notariat
Begünstigtenregelung über mehrere Generationen
Unterstützung bei der Kontoeröffnung
Laufende Verwaltung im ersten Jahr
Begleitung der Vermögensübertragung
Abstimmung mit Ihrem Steuerberater im Heimatland
Beglaubigte Dokumente inklusive Apostille

Wir beziffern Ihr Setup konkret.

Sagen Sie uns, welches Vermögen Sie einbringen möchten und wer begünstigt sein soll. Sie erhalten einen klaren Gesamtpreis für Ihren Fall.

Beratungsgespräch vereinbaren

Banking in Liechtenstein.

Eine liechtensteinische Stiftung ist für die Banken der Region eine vertraute Struktur, was das Onboarding spürbar erleichtert.

Wir bereiten Ihre Unterlagen vor, stellen die Struktur bei der Bank vor und begleiten jeden Schritt bis zum freigeschalteten Konto. Depots für Wertpapiere und Edelmetalle sind ebenfalls möglich.

Stiftungskonto Wertpapierdepot
5-10 Tage
Banking

Kontoeröffnung inklusive.

Wir begleiten die gesamte Kontoeröffnung bei etablierten Banken in Liechtenstein und der Schweiz, von der ersten Anfrage bis zur Freischaltung.

  • Etablierte Banken in Liechtenstein und der Schweiz
  • Depots für Wertpapiere und Edelmetalle
  • Konten in CHF, EUR und USD
  • Persönlicher Ansprechpartner bei der Bank
Sauber vorbereitet. Schneller freigegeben.

Häufig gestellte Fragen.

Die wichtigsten Fragen zur Stiftungsgründung in Liechtenstein auf einen Blick.

Was ist eine liechtensteinische Stiftung?

Eine liechtensteinische Stiftung ist ein rechtlich selbständiges Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat weder Gesellschafter noch Mitglieder. Das Vermögen gehört der Stiftung selbst und dient dem Zweck, den Sie festlegen.

Wie viel Kapital ist erforderlich?

Das Mindestkapital beträgt EUR 30.000 oder den Gegenwert in Schweizer Franken oder US-Dollar. In Deutschland verlangt eine vergleichbare Stiftung in der Regel mindestens EUR 100.000.

Wie lange dauert die Errichtung?

Vom ersten Beratungsgespräch bis zur vollständig errichteten Stiftung inklusive Bankkonto vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen.

Muss ich nach Liechtenstein reisen?

Nein. Die Errichtung lässt sich vollständig per Vollmacht abwickeln. Für das Bankkonto genügt in der Regel ein Videocall mit der Bank.

Welche Steuern fallen an?

Die Ertragssteuer beträgt 12,5% auf den erwirtschafteten Gewinn, mindestens jedoch CHF 1.800 pro Jahr. Kapitalgewinne, Dividenden und Mieterträge sind steuerfrei. Eine Erbersatz- oder Schenkungssteuer gibt es nicht.

Kann ich weiterhin Einfluss auf das Vermögen nehmen?

Sie legen die Regeln zu Beginn fest und können sich je nach Ausgestaltung Rechte vorbehalten, etwa über einen Protektor. Wie weit dieser Einfluss reichen darf, hängt von Ihrem eigenen steuerlichen Wohnsitz ab, deshalb klären wir diesen Punkt vor der Errichtung.

Was passiert nach meinem Tod?

Die Stiftung besteht unverändert fort. Die Begünstigten erhalten das, was Sie im Beistatut festgelegt haben, ohne Erbverfahren und ohne Aufteilung des Vermögens.

Lassen Sie uns sprechen.

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