Dubai: weiterhin ein Steuerparadies?
Trotz der Tatsache, dass Dubai und die Vereinigten Arabische Emirate als Steuerparadies bekannt sind, gibt es auch hierzulande seit 2017 einige direkte & indirekte Steuern. Diese Steuern treffen bisher hauptsächlich Unternehmer & Selbstständige, die Kundenbeziehungen innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate pflegen oder Produkte in die VAE importieren.
Im Vergleich zu den meisten Ländern weltweit, lassen sich Dubai und die VAE aber trotz der geringen Steuern als lebenswertes Steuerparadies bezeichnen.
Verbrauchsteuer (Excise Tax)
Im Jahr 2017 wurden zum ersten Mal im über 50 jährigen Bestehen der Vereinigten Arabischen Emirate Steuern eingeführt. Die Excise Tax dient dazu, Produkte, die in die VAE importiert werden und der Umwelt oder dem menschlichen Körper schaden bei Einfuhr für gewerbliche Zwecke zu besteuern. Je nach Produkt liegt die Excise Tax in Dubai und den VAE zwischen 50-100%.
Alkohol & Zigaretten, dazu zählen auch elektronische Zigaretten & Zubehör werden bei gewerblicher Einfuhr mit 100% besteuert. Die Excise Tax ist auf den Netto-Einkaufspreis zu entrichten. Getränke und Lebensmittel, welchen Zucker beigemengt wurde, werden mit 50% auf den Netto-Einkaufspreis besteuert.
Die Excise Tax muss vor oder spätestens bei Einfuhr entrichtet werden. Handelsgesellschaften, deren Kunden nicht in Dubai oder den VAE ansäßig sind, sind von der Excise Tax nicht betroffen.
Beispiel: Ein deutscher E-Zigaretten-Großhändler mit Firmensitz in Dubai, welcher seine Waren an Kunden in Deutschland verkauft ist nicht von der Excise Tax betroffen. In diesem Fall wären nur Steuern zu entrichten, wenn die Produkte in die VAE importiert werden.
Mehrwertsteuer in Dubai (VAT)
Mit der Einführung der Mehrwertsteuer in Höhe von 5% in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Jahr 2018 wurde für Unternehmer & Selbständige, die Kunden in den VAE bedienen auch die Buchführungspflicht eingeführt.
Unternehmen, wie beispielsweise Restaurants & Autovermietungen mit Betriebsstätten in Dubai oder den VAE, welche hauptsächlich Kunden vor Ort bedienen, müssen die Mehrwertsteuer abführen.
Unternehmer & Selbstständige, deren Umsatz innerhalb der Vereinigten Arabischen Emiraten unter 375.000 AED (ca. 94.000 EUR) pro Jahr beträgt, müssen keine Mehrwertsteuer abführen.
Beispiel: Ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Dubai verrechnet in einem Jahr Leistungen in Höhe von 500.000 EUR an Kunden in Europa und 65.000 EUR an Kunden in den VAE. In diesem Fall ist das Unternehmen vollkommen von der Mehrwertsteuer in den VAE befreit, da der Umsatz in den VAE unter 375.000 AED (ca 94.000 EUR) beträgt.
Sobald vorauszusehen ist, dass der Umsatz in den VAE in einem Jahr die Freigrenze von 375.000 AED übersteigt, ist die Verrechnung & das Abführen der Mehrwertsteuer verpflichtend.
Körperschaftsteuer in Dubai (Corporate Tax)
Im Juni 2023 wurde in Dubai und den VAE eine Körperschaftsteuer in Höhe von 9% für den Großteil der Unternehmer & Selbständigen eingeführt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gewinne innerhalb oder ausserhalb von Dubai oder den VAE erwirtschaftet werden.
Dennoch profitieren Unternehmer & Selbständige von überdurchschnittlich hohen Steuerfreibeträgen & diversen Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Der Steuerfreibetrag auf Unternehmensgewinne liegt bei 375.000 AED (ca. 94.000 EUR) pro Jahr.
Sämtliche Betriebsausgaben können abgesetzt werden. Gehälter, dazu zählen auch Gehälter von geschäftsführenden Gesellschaftern, können steuerlich zu 100% geltend gemacht werden.
Beispiel: Eine Gesellschaft in Dubai erwirtschaftet einen jährlichen Gewinn von 350.000€ vor Abzug der Lohnkosten des geschäftsführenden Gesellschafters. Abzüglich des Steuerfreibetrags wäre ein Gewinn von ungefähr 256.000€ mit 9% zu versteuern. Daraus würde eine Steuerlast in Höhe von 23.040 EUR resultieren.
Zahlt sich der Geschäftsführer jedoch ein Gehalt in Höhe von 25.000 EUR pro Monat auf sein Privatkonto in Dubai aus, kann dieses Gehalt steuerlich abgesetzt werden. Dadurch reduziert sich der Gewinn des Unternehmens auf 50.000 EUR pro Jahr und somit unter den Steuerfreibetrag von 375.000 AED. Nachdem es in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Einkommensteuer gibt, reduziert sich der effektive Steuersatz in diesem Fall auf 0%.
Steuerfreie Geschäftsaktivitäten
Ausnahmen bestätigen die Regel, so auch in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Unternehmer & Selbständige, welche hauptsächlich eine der nachstehenden Geschäftsaktivitäten ausüben, sind gänzlich von der Körperschaftsteuer befreit.
- Herstellung von Waren oder Materialien
- Verarbeitung von Waren oder Materialien
- Handel mit qualifizierten Rohstoffen
- Halten von Beteiligungen, Aktien und Wertpapieren zu Anlagezwecken
- Eigentum, Management und Betrieb von Schiffen
- Rückversicherungsdienstleistungen
- Fondverwaltungsdienstleistungen
- Vermögens- & Anlageverwaltungsdienstleistungen
- Verwaltungs- & Finanzierungsdienstleistungen für verbundene Unternehmen
- Finanzierung und Leasing von Flugzeugen
- Logistikdienstleistungen
Kleinunternehmerregelung (Small Business Relief)
Einkommen- & Kapitalertragsteuer in Dubai
In Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es keine Einkommensteuer oder Lohnnebenkosten. Somit müssen Arbeitgeber lediglich für die Kosten der Aufenthaltsgenehmigung ihrer Angestellten aufkommen.
Kapitalerträge wie Zinsen, Aktiengewinne, Dividenden, Gewinne aus Immobilienverkäufen, Mieterträge, Gewinne aus Investments in Kryptowährungen, sowie Gewinnausschüttungen aus ausländischen Unternehmen unterliegen in den Vereinigten Arabischen Emiraten keiner Besteuerung.
Seit der Einführung der Körperschaftsteuer im Juni 2023 machen sich viele Unternehmer & Selbständige, die den Steuerfreibetrag von 375.000 AED (ca. 94.000 EUR) pro Jahr überschreiten, die Steuerfreiheit auf persönliches Einkommen zunutze. Gehälter können zu 100% steuerlich von Unternehmen abgesetzt werden. Somit besteht die Möglichkeit, als geschäftsführender Gesellschafter ein Gehalt als Geschäftsführer seines eigenes Unternehmens zu beziehen, um die Steuerlast zu senken.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Gesellschaften in Ländern mit territorialen Steuersystemen zu gründen, um steuerfreie Gewinne erwirtschaften zu können. Dafür bietet sich beispielsweise eine Firmengründung in Kanada an.
Erbschaft- & Schenkungsteuer in Dubai
In Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer. Hat der Beschenkte oder Erbe jedoch einen Wohnsitz in einem Land, welches Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhebt, ist die Steuer im Wohnsitzland des Begünstigten zu entrichten.
Grunderwerbsteuer in Dubai
Die Grunderwerbsteuer für Grundstücke & Immobilien beträgt in Dubai 4% und wird normalerweise vom Käufer an das Dubai Land Department (DLD) bezahlt.
Die Grunderwerbsteuer ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten von Emirat zu Emirat unterschiedlich. Während in Dubai & Ras Al Khaimah die Grunderwerbsteuer 4% beträgt, schlägt in Abu Dhabi, Sharjah, Umm Al Quwain die Grunderwerbsteuer mit 2% zu Buche. In Ajman beträgt die Grunderwerbsteuer für Einheimische 2% und für Ausländer 3%.
Fazit
Dubai bietet ein steuerlich überaus vorteilhaftes Umfeld für internationale Investoren, Unternehmer, Selbstständige und qualifizierte Fachkräfte in Verbindung mit hervorragender Lebensqualität. Während es keine persönliche Einkommen- & Kapitalertragsteuer und nur eine geringe Körperschaftsteuer von 9% auf hohe Gewinne gibt, sorgen die Mehrwert- und Grunderwerbsteuer für Einnahmen im Land.
Für viele Unternehmer & Selbständige bleiben Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate weiterhin ein Paradies, welches diverse Möglichkeiten bietet, die ohnehin lockeren Steuergesetze zu nutzen, um ein vollkommen steuerfreies Leben zu führen.
Auswandern und Firmengründung in Dubai
Wenn Sie darüber nachdenken, nach Dubai auszuwandern oder ihre Firma in Dubai zu gründen, um dem Steuerwahnsinn in Europa zu entkommen, dann vereinbaren Sie jetzt ein vollkommen kostenloses Erstgespräch, indem Sie hier klicken oder erfahren Sie mehr zum Thema Firmengründung in Dubai, indem Sie hier klicken.
Wir unterstützen Sie bei der Firmengründung, beim Auswandern, bei dem Erhalt von Aufenthaltsgenehmigung, dem Erwerb von Immobilien, sowie bei der Eröffnung von Bankkonten in Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten.