Stiftung gründen in Liechtenstein: ein sicheres Schließfach

In diesem Artikel beleuchten wir die zahlreichen Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein und gehen detailliert auf den Ablauf und die Kosten der Stiftungsgründung ein.

Liechtenstein: ein sicherer Hafen für Vermögen in Europa

Für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Investoren bietet Liechtenstein eine äußerst attraktive Option zur Absicherung und strategischen Weitergabe ihres Vermögens. Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein schafft nicht nur rechtliche Vorteile, sondern erleichtert auch die Nachfolgeplanung, hilft bei der Steueroptimierung und gewährleistet maximale Diskretion und Haftungsbeschränkung.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche zur Stiftungsgründung in Liechtenstein. Von rechtlichen Anforderungen und Kosten, über steuerliche Vorteile bis hin zu Vermögensschutz und Nachfolgeplanung, erfahren Sie alles, was Sie über Stiftungen in Liechtenstein wissen müssen.

Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein 

Vermögensschutz: Eine liechtensteinische Stiftung trennt das eingebrachte Vermögen von dem Stifter und verhindert somit, dass Gläubiger des Stifters auf das Stiftungsvermögen zugreifen können. Darüber hinaus ist das Vermögen der Stiftung vor Haftungsansprüchen gegenüber der Stifter und Begünstigten abgesichert.

Nachfolgeplanung: Die liechtensteinische Stiftung eignet sich hervorragend zur Nachfolgeplanung, da der Stifter umfassend bestimmen kann, wie und wofür das Vermögen der Stiftung nach seinem Ableben verwendet wird. Das führt dazu, dass Vermögen über Generationen erhalten bleibt und verhindert, dass Erben verschwenderisch mit dem Vermögen umgehen oder Erbstreitigkeiten entstehen.

Steuerliche Vorteile: Liechtenstein bietet für Stiftungen zahlreiche steuerliche Erleichterungen und Steuerbefreiungen. Es gibt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer, während deutsche Stiftungen alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer besteuert werden. Dank der vorteilhaften Steuergesetze eignet sich eine Stiftung in Liechtenstein hervorragend für langfristige Vermögensplanung, Vermögensschutz, Nachfolgeplanung und Steueroptimierung.

Stabilität und Verlässlichkeit: Liechtenstein ist bekannt für sein stabiles Rechtssystem und eine nachhaltige Wirtschaftspolitik. Der Standort bietet politischen und wirtschaftlichen Schutz und garantiert hohe Rechtssicherheit für Stifter und Begünstigte.

Diskretion und Datenschutz: Liechtenstein legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre von Stiftern und Begünstigten. Die Stiftungseintragungen sind weitgehend diskret und es besteht keine allgemeine Verpflichtung, Stifter und Begünstigte zu veröffentlichen.

So funktioniert’s: Gründung einer Stiftung in Liechtenstein

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein folgt einem klar strukturierten und rechtlich geregelten Ablauf. Dieser Prozess gewährleistet, dass alle notwendigen rechtlichen, steuerlichen und administrativen Anforderungen erfüllt werden. Nachstehend finden Sie den detaillierten Ablauf der Stiftungsgründung in Liechtenstein.

1. Planung und Vorbereitung

Definition des Stiftungszwecks: Der erste Schritt besteht darin, den Zweck der Stiftung festzulegen. Hierbei kann es sich um folgende Zwecke handeln.

  • Private Zwecke: Vermögensschutz & Nachfolgeplanung
  • Gemeinnützige Zwecke: Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst oder Umweltschutz.
  • Gemischte Zwecke: Eine Kombination aus privaten und gemeinnützigen Zwecken. 
Der Stiftungszweck wird in der Stiftungserklärung und den Statuten festgehalten.
 

Beratung durch Experten: Es ist ratsam, in dieser Phase Steuerberater, Anwälte und Gründungsexperten hinzuzuziehen, um die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Aspekte optimal zu gestalten. Vereinbaren Sie dazu ein vollkommen kostenloses Erstgespräch, indem Sie hier klicken.

Entscheidung über die Struktur: Die Struktur muss bei der Stiftungsgründung festgelegt werden, einschließlich:

  • Stiftungsrat: Der Stiftungsrat muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Eine Person davon muss ein liechtensteinischer Treuhänder oder eine gleichgestellte Person sein. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne mit einem kompetenten Stiftungsrat aus unserem Netzwerk.
  • Begünstigte: Wer soll von der Stiftung und dem Stiftungsvermögen profitieren? Dies können natürliche Personen, sowie juristische Personen oder gemeinnützige Organisationen im In- und Ausland sein.
  • Kontrollorgane: Optional können Kontrollstellen wie ein Protektor benannt werden, die das Handeln des Stiftungsrats kontrollieren. Dies ist in der Regel eine Vertrauensperson des Stifters, die sich darum kümmert, das der Stiftungsrat im Sinne des Stifters und der Begünstigten handelt.

2. Erstellung der Gründungsunterlagen

Stiftungserklärung: Die Stiftungserklärung ist das zentrale Dokument der Stiftung in Liechtenstein und definiert den Namen und den Zweck der Stiftung, sowie das eingebrachte Vermögen.

Stiftungsstatuten: Die Statuten enthalten detaillierte Regelungen zur Organisation und Verwaltung der Stiftung, den Rechten und Pflichten der Begünstigten, sowie zu den Kontrollmechanismen der Stiftung.

3. Hinterlegung des Stiftungskapitals

Mindestkapital: Das Mindestkapital von 30.000 CHF muss vor der Eintragung auf ein Bankkonto in Liechtenstein eingezahlt werden. Dieses Konto dient als Grundlage für die Verwaltung der Stiftung.

Sachwerte: Alternativ können auch Sachwerte wie Immobilien und Wertpapiere eingebracht werden. Diese müssen jedoch in den Gründungsdokumenten klar definiert und bewertet sein.

4. Eintragung ins Stiftungsregister

Anmeldung bei der Stiftungsaufsicht: Die Stiftung muss bei der liechtensteinischen Stiftungsaufsichtsbehörde angemeldet werden. Dafür sind folgende Schritte notwendig:

  • Einreichung der Stiftungserklärung und der Statuten
  • Nachweis über das hinterlegte Mindestkapital (mindestens 30.000 CHF)
Öffentliches oder nicht-öffentliches Register: Gemeinnützige Stiftungen müssen sich vollständig ins öffentliche Register eintragen lassen, während bei privaten Stiftungen nur begrenzte Informationen veröffentlicht werden, um Diskretion zu wahren.

Kosten einer Stiftungsgründung in Liechtenstein

Die Gründungskosten einer Stiftung in Liechtenstein liegen zwischen 10.000 bis 30.000 CHF und setzen sich aus mehreren, folgenden Komponenten zusammen:

 

1. Mindestkapital der Stiftung

Höhe des Mindestkapitals: Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital für eine Stiftung in Liechtenstein beträgt 30.000 CHF. Dieses Kapital kann in Form von Bargeld oder Sachwerten wie Immobilien oder Wertpapieren eingebracht werden.

Einzahlung des Kapitals: Das Mindestkapital muss bei einer Bank in Liechtenstein hinterlegt werden. Dieses Kapital bleibt im Vermögen der Stiftung in dient als Grundlage für ihre Tätigkeiten.

2. Notar- & Eintragungskosten

Notarkosten: Die Gründungsdokumente wie die Stiftungserklärung und die Statuten, müssen von einem Notar beglaubigt werden. Die Kosten hierfür variieren je nach Umfang und Komplexität der Dokumente, liegen jedoch meist zwischen 1.500 und 3.000 CHF.
 
Eintrag ins Stiftungsregister: Die Eintragung der Stiftung in das öffentliche Register ist verpflichtend. Die Gebühren hierfür belaufen sich in der Regel auf ca. 700 bis 1.200 CHF, abhängig von der Art und Größe der Stiftung.
 

 

3. Beratungs- & Anwaltskosten

Erstellung der Gründungsdokumente: Für die rechtssichere Erstellung der Stiftungserklärung, der Statuten und gegebenenfalls weiterer Dokumente fallen Beratungs- und Anwaltskosten an. Diese liegen in der Regel zwischen 5.000 und 15.000 CHF, abhängig von der Komplexität der Stiftung und den individuellen Anforderungen.

Steuer- und Rechtsberatung: Eine fundierte Beratung im Hinblick auf Steueroptimierung und die rechtliche Struktur der Stiftung ist entscheidend. Die Kosten für diese Dienstleistungen hängen von der Komplexität des Projekts ab und beginnen oft bei 2.000 CHF. 

Laufende Kosten einer Stiftung in Liechtenstein

Die laufenden Kosten für den Betrieb und die Verwaltung einer Stiftung in Liechtenstein liegen zwischen 10.000 bis 30.000 CHF pro Jahr und setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

 

 

1. Verwaltungskosten

Stiftungsrat: Der Stiftungsrat ist für die Verwaltung der Stiftung verantwortlich. Die Vergütung der Mitglieder hängt von deren Aufgaben und der Komplexität der Stiftung ab. In der Regel liegen die Kosten zwischen 5.000 und 20.000 CHF pro Jahr.
 
Buchhaltung & Jahresabschlüsse: Die Stiftung ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen. Die Kosten hierfür hängen vom Umfang der Vermögensverwaltung ab und belaufen sich auf ca. 2.000 bis 10.000 CHF pro Jahr.
 

 

Fazit

Die Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein sind vielseitig und ermöglichen es, Vermögen effizient zu verwalten, zu schützen und strategisch zu übertragen. Von steuerlichen Anreizen und Vermögensschutz über Nachfolgeplanung bis hin zu Diskretion und Flexibilität bietet die liechtensteinische Stiftung einen idealen rechtlichen und finanziellen Rahmen für vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Investoren.

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