NACHLASS SICHERN, VERMÖGEN SCHÜTZEN
Stiftung gründen in Liechtenstein
Wir unterstützen Sie bei der Errichtung, Kontoeröffnung & Verwaltung Ihrer Stiftung in Liechtenstein – diskret & unbürokratisch mit deutschsprachigen Experten.
Vermögen schützen, Steuern optimieren
Warum Liechtenstein?
Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist eine hervorragende Möglichkeit für Unternehmer & vermögende Privatpersonen, ihr Vermögen langfristig zu schützen und auch nach ihrem Ableben die Kontrolle über ihr Vermögen zu behalten.
Protezione del patrimonio
Eine Stiftung in Liechtenstein ist ein hervorragendes Vehikel für die Nachlassplanung sowie zum langfristigen Schutz vor staatlicher Willkür, Insolvenzen, Scheidungen und sonstigen Haftungsrisiken.
Steueroptimierung
Je nach Vermögensart und Tätigkeit der Stiftung liegt der Steuersatz bei 12.5% auf den Reingewinn oder einer Pauschalbesteuerung von 1.800 CHF pro Jahr. Kapitalerträge, Dividenden und Mieteinnahmen sind steuerfrei.
Keine Erbersatzsteuer
Im Gegensatz zu einer deutschen Stiftung – in der alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer von bis zu 30% auf das Stiftungsvermögen anfällt – gibt es keine Erbersatzsteuer für Stiftungen in Liechtenstein.
Einfacher Gründungsprozess
Während die Gründung einer Stiftung in Deutschland mehrere Monate dauern kann und 100.000 EUR Kapital erfordert, dauert sie in Liechtenstein nur wenige Tage und erfordert lediglich 30.000 EUR Stiftungskapital.
Maximale Diskretion
Liechtenstein bietet höchste Vertraulichkeitsstandards. Stiftungsdokumente sind nicht öffentlich einsehbar und Ihre Privatsphäre wird bestmöglich geschützt.
Rechtssicherheit
Liechtenstein verfügt über ein stabiles und bewährtes Rechtssystem mit über 90 Jahren Erfahrung im Stiftungsrecht. Sie profitieren von maximaler Planungssicherheit.
Zielgruppen
Für wen ist eine Stiftung geeignet?
Eine Stiftung in Liechtenstein eignet sich für alle, die ihr Vermögen langfristig schützen, die Nachfolge regeln oder ihre Steuerlast optimieren möchten.
Unternehmer & Selbstständige
Eine Stiftung in Liechtenstein bietet Unternehmern und Investoren Schutz und Strukturierung ihres Vermögens sowie langfristige Planungssicherheit für Unternehmensnachfolge und Beteiligungen.
- Protezione del patrimonio
- Unternehmensnachfolge
- Planungssicherheit
Vermögende Privatpersonen
Vermögende Privatpersonen profitieren durch Vermögensschutz, steuerliche Vorteile und diskrete Nachlassplanung, insbesondere bei der Weitergabe an die nächste Generation.
- Nachlassplanung
- Steuervorteile
- Diskretion
Wegzug oder Unternehmensverkauf
Für Unternehmer, die auswandern oder ihr Unternehmen verkaufen möchten, hilft eine Stiftung in Liechtenstein, die Wegzugbesteuerung zu minimieren und den Verkaufserlös steuerlich begünstigt zu vereinnahmen.
- Wegzugsteuer minimieren
- Verkaufserlös optimieren
- Sichere Vermögensübergabe
Steuervorteile Liechtenstein
Steuern für Stiftungen
Liechtenstein bietet eines der attraktivsten Steuersysteme für Stiftungen in Europa. Keine Erbersatzsteuer, keine Kapitalertragsteuer und minimale Ertragssteuer.
12.5%
Ertragssteuer
Auf erwirtschaftete Gewinne. Mindeststeuer 1.800 CHF pro Jahr. Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Dividenden sind steuerfrei.
0%
Kapitalertragssteuer
Keine Kapitalertrags- oder Gewinnsteuer auf Vermögensgewinne innerhalb der Stiftung.
0%
Erbersatzsteuer
Im Gegensatz zu Deutschland erhebt Liechtenstein keine Erbersatz- oder Schenkungssteuer.
0%
Quellensteuer
Keine Quellensteuer auf Ausschüttungen an Begünstigte der Stiftung.
Kapitalerträge & Dividenden steuerfrei
Schritt für Schritt
Ablauf einer Costituzione di una fondazione in Liechtenstein
Die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein dauert in der Regel 2-3 Wochen.
01
- 30-60 Minuten
Beratungsgespräch
In dem kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und klären, ob eine Stiftung in Liechtenstein für Sie geeignet ist.
02
- 1-2 Tage
Strutturazione
Wir erstellen ein individuelles Konzept für Ihre Stiftung inklusive Stiftungsurkunde, Beistatuten und Begünstigtenregelungen.
03
- 2-3 Tage
Dokumentenvorbereitung
Wir bereiten alle notwendigen Dokumente vor und stimmen diese mit Ihnen ab. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über alle Unterlagen.
04
- 3-5 Tage
Stiftungserrichtung
Die notarielle Beurkundung und Eintragung beim Handelsregister in Liechtenstein erfolgt. Ihre Stiftung wird rechtskräftig errichtet.
05
- 5-10 Tage
Kontoeröffnung
Wir eröffnen ein Bankkonto für Ihre Stiftung bei einer renommierten Liechtensteiner oder Schweizer Bank.
06
- Nach Wunsch
Vermögensübertragung
Begleitung bei der Übertragung von Vermögenswerten in die Stiftung und Einrichtung der laufenden Verwaltung.
Valutazioni verificate
Che cosa ci dice il nostro Clienti dire
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Risparmio fiscale di oltre 40%
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ein Schritt in eine steuerfreie(re) Zukunft geht oftmals mit Fragen einher. Wir liefern die Antworten.
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01 Was ist eine Stiftung in Liechtenstein?
Eine Liechtensteiner Stiftung ist eine rechtsfähige, verselbstständigte Vermögensmasse ohne Mitglieder oder Gesellschafter. Sie dient der langfristigen Vermögensverwaltung und kann gemeinnützige oder privatnützige Zwecke verfolgen.
02 Welches Mindestkapital ist erforderlich?
Das Mindestkapital für eine Stiftung in Liechtenstein beträgt 30.000 EUR (oder CHF). Dies ist deutlich weniger als in Deutschland, wo 100.000 EUR erforderlich sind.
03 Wie lange dauert die Gründung?
Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein dauert in der Regel 2-3 Wochen von der ersten Beratung bis zur vollständigen Errichtung inklusive Kontoeröffnung.
04 Muss ich nach Liechtenstein reisen?
Nein, eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich. Die gesamte Gründung kann durch Bevollmächtigung aus der Ferne erfolgen.
05 Welche Steuern fallen an?
Die Ertragssteuer beträgt 12.5% auf Gewinne, mindestens jedoch 1.800 CHF pro Jahr. Kapitalerträge, Dividenden und Mieteinnahmen sind steuerfrei. Es gibt keine Erbersatz- oder Schenkungssteuer.
06 Ist eine Liechtensteiner Stiftung anonym?
Die Stiftung wird im Handelsregister eingetragen, aber die Begünstigten werden nicht öffentlich gemacht. Stiftungsurkunde und Beistatuten sind vertraulich.
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