NACHLASS SICHERN, VERMÖGEN SCHÜTZEN

Stiftung gründen in Liechtenstein

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung, Kontoeröffnung & Verwaltung Ihrer Stiftung in Liechtenstein – diskret & unbürokratisch mit deutschsprachigen Experten.

Vermögen schützen, Steuern optimieren

Warum Liechtenstein?

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist eine hervorragende Möglichkeit für Unternehmer & vermögende Privatpersonen, ihr Vermögen langfristig zu schützen und auch nach ihrem Ableben die Kontrolle über ihr Vermögen zu behalten.

Asset protection

Eine Stiftung in Liechtenstein ist ein hervorragendes Vehikel für die Nachlassplanung sowie zum langfristigen Schutz vor staatlicher Willkür, Insolvenzen, Scheidungen und sonstigen Haftungsrisiken.

Steueroptimierung

Je nach Vermögensart und Tätigkeit der Stiftung liegt der Steuersatz bei 12.5% auf den Reingewinn oder einer Pauschalbesteuerung von 1.800 CHF pro Jahr. Kapitalerträge, Dividenden und Mieteinnahmen sind steuerfrei.

Keine Erbersatzsteuer

Im Gegensatz zu einer deutschen Stiftung – in der alle 30 Jahre eine Erbersatzsteuer von bis zu 30% auf das Stiftungsvermögen anfällt – gibt es keine Erbersatzsteuer für Stiftungen in Liechtenstein.

Einfacher Gründungsprozess

Während die Gründung einer Stiftung in Deutschland mehrere Monate dauern kann und 100.000 EUR Kapital erfordert, dauert sie in Liechtenstein nur wenige Tage und erfordert lediglich 30.000 EUR Stiftungskapital.

Maximale Diskretion

Liechtenstein bietet höchste Vertraulichkeitsstandards. Stiftungsdokumente sind nicht öffentlich einsehbar und Ihre Privatsphäre wird bestmöglich geschützt.

Rechtssicherheit

Liechtenstein verfügt über ein stabiles und bewährtes Rechtssystem mit über 90 Jahren Erfahrung im Stiftungsrecht. Sie profitieren von maximaler Planungssicherheit.

Zielgruppen

Für wen ist eine Stiftung geeignet?

Eine Stiftung in Liechtenstein eignet sich für alle, die ihr Vermögen langfristig schützen, die Nachfolge regeln oder ihre Steuerlast optimieren möchten.

Unternehmer & Selbstständige

Eine Stiftung in Liechtenstein bietet Unternehmern und Investoren Schutz und Strukturierung ihres Vermögens sowie langfristige Planungssicherheit für Unternehmensnachfolge und Beteiligungen.

Vermögende Privatpersonen

Vermögende Privatpersonen profitieren durch Vermögensschutz, steuerliche Vorteile und diskrete Nachlassplanung, insbesondere bei der Weitergabe an die nächste Generation.

Wegzug oder Unternehmensverkauf

Für Unternehmer, die auswandern oder ihr Unternehmen verkaufen möchten, hilft eine Stiftung in Liechtenstein, die Wegzugbesteuerung zu minimieren und den Verkaufserlös steuerlich begünstigt zu vereinnahmen.

Steuervorteile Liechtenstein

Steuern für Stiftungen

Liechtenstein bietet eines der attraktivsten Steuersysteme für Stiftungen in Europa. Keine Erbersatzsteuer, keine Kapitalertragsteuer und minimale Ertragssteuer.

 

12.5%

Ertragssteuer

Auf erwirtschaftete Gewinne. Mindeststeuer 1.800 CHF pro Jahr. Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Dividenden sind steuerfrei.

0%

Kapitalertragssteuer

Keine Kapitalertrags- oder Gewinnsteuer auf Vermögensgewinne innerhalb der Stiftung.

0%

Erbersatzsteuer

Im Gegensatz zu Deutschland erhebt Liechtenstein keine Erbersatz- oder Schenkungssteuer.

0%

Quellensteuer

Keine Quellensteuer auf Ausschüttungen an Begünstigte der Stiftung.

Kapitalerträge & Dividenden steuerfrei

Schritt für Schritt

Ablauf einer Founding a foundation in Liechtenstein

Die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein dauert in der Regel 2-3 Wochen.

01

Beratungsgespräch

In dem kostenlosen Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und klären, ob eine Stiftung in Liechtenstein für Sie geeignet ist.

02

Structuring

Wir erstellen ein individuelles Konzept für Ihre Stiftung inklusive Stiftungsurkunde, Beistatuten und Begünstigtenregelungen.

03

Dokumentenvorbereitung

Wir bereiten alle notwendigen Dokumente vor und stimmen diese mit Ihnen ab. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über alle Unterlagen.

04

Stiftungserrichtung

Die notarielle Beurkundung und Eintragung beim Handelsregister in Liechtenstein erfolgt. Ihre Stiftung wird rechtskräftig errichtet.

05

Kontoeröffnung

Wir eröffnen ein Bankkonto für Ihre Stiftung bei einer renommierten Liechtensteiner oder Schweizer Bank.

06

Vermögensübertragung

Begleitung bei der Übertragung von Vermögenswerten in die Stiftung und Einrichtung der laufenden Verwaltung.

Verified ratings

What our Customers say

Over 600 successful consultations speak for themselves. Read what our clients have to say about our collaboration.

Tax savings of over 40%

„Excellent advice on tax optimisation. The team helped us to achieve considerable savings.“

M

Michael K.

Managing Director

Assets optimally protected

„Professional and discreet support in asset structuring. Absolutely recommendable!“

S

Sandra M.

Entrepreneur

Expansion into 3 countries

„The experts provided us with perfect support for our international expansion. All legal questions were answered competently.“

M

Thomas R.

CEO

Foundation in just 2 weeks

„Fast and uncomplicated processing of the company formation. Very satisfied with the service.“

A

Andreas B.

Freelancer

Customised strategy

„Customised solutions that were precisely tailored to our needs. Top advice!“

J

Julia F.

Investor

24/7 availability

„Competent support with complex tax issues. The team is always available and helpful.“

C

Christian W.

Entrepreneur

4.9

out of 5 stars

Google Reviews

4.9

out of 5 stars

ProvenExpert

Based on 200+ verified customer reviews

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein Schritt in eine steuerfreie(re) Zukunft geht oftmals mit Fragen einher. Wir liefern die Antworten.

Sie haben weitere Fragen?

Let us advise you free of charge and without obligation.

Eine Liechtensteiner Stiftung ist eine rechtsfähige, verselbstständigte Vermögensmasse ohne Mitglieder oder Gesellschafter. Sie dient der langfristigen Vermögensverwaltung und kann gemeinnützige oder privatnützige Zwecke verfolgen.

Das Mindestkapital für eine Stiftung in Liechtenstein beträgt 30.000 EUR (oder CHF). Dies ist deutlich weniger als in Deutschland, wo 100.000 EUR erforderlich sind.

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein dauert in der Regel 2-3 Wochen von der ersten Beratung bis zur vollständigen Errichtung inklusive Kontoeröffnung.

Nein, eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich. Die gesamte Gründung kann durch Bevollmächtigung aus der Ferne erfolgen.

Die Ertragssteuer beträgt 12.5% auf Gewinne, mindestens jedoch 1.800 CHF pro Jahr. Kapitalerträge, Dividenden und Mieteinnahmen sind steuerfrei. Es gibt keine Erbersatz- oder Schenkungssteuer.

Die Stiftung wird im Handelsregister eingetragen, aber die Begünstigten werden nicht öffentlich gemacht. Stiftungsurkunde und Beistatuten sind vertraulich.

Sie haben weitere Fragen?

Let us advise you free of charge and without obligation.

Free initial consultation

Let us speak

Arrange a completely free & non-binding initial consultation with just a few clicks.

Telephone

We are here for you

+49 991 9999 2925

Germany

+43 800 300 230

Austria

+41 41 562 09 09

Switzerland

Mon - Fri: 09:00 - 17:00 (CET)

office@ntx-legal.com

e-mail